Zusammensetzung des Landesvorstands
Beschluss der 1. Tagung des 6. Landesparteitags am 17. und 18. März 2018 in Potsdam
Der Landesparteitag beschließt auf der 1. Tagung des 6. Landesparteitags gemäß § 18 Absatz 1 der Landessatzung folgende Zusammensetzung des Landesvorstandes:
- zwei Landesvorsitzende unter Berücksichtigung der Mindestquotierung,
- drei stellvertretende Landesvorsitzende,
- eine/n Landesgeschäftsführer/in und
- eine/n Landeschatzmeister/in.
und weitere 11 Mitglieder des Landesvorstandes unter Berücksichtigung der Mindestquotierung für den gesamten Landesvorstand.