Im Schnitt alle 31 Jahre eine Kontrolle des Mindestlohns
Im vergangenen Jahr wurden bei nur rund 2.200 der rund 67.000 Unternehmen in Brandenburg mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Mindestlohnkontrollen durchgeführt. Insgesamt 169 Verfahren (nur Ordnungswidrigkeiten) wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des Branchenmindestlohns wurden eingeleitet. Das ergab eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Dazu erklärt Martin Günther, Mitglied des Landesvorstandes DIE LINKE. Brandenburg:
„2017 wurden in Brandenburg nur rund drei Prozent der Unternehmen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert. Damit wird jeder Betrieb statistisch nur alle 31 Jahre kontrolliert. Und das obwohl wir vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung wissen, dass zwei Millionen Beschäftigte trotz der Einführung des Mindestlohns weniger als den ihnen zustehenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde bekommen.
Die Kontrollen des Zolls sind personell nach wie vor völlig unzureichend ausgestattet. Die Mindestlöhne werden quasi nur parallel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beiläufig überprüft. Das funktioniert so nicht: Das gleicht einer freundlichen Einladung an unseriöse Unternehmer, den Mindestlohn zu umschiffen, zum Beispiel durch unbezahlte Überstunden. Wir fordern daher bundesweit 5.000 zusätzliche Stellen für die zuständige Kontrollbehörde. Nur so kann der Mindestlohn wirksam kontrolliert werden.“