Bundesinitiativen zur Einordnung breitbandiger Internetanschlüsse als Universaldienstleistungen nach § 78 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Beschluss der 1. Tagung des 6. Landesparteitags am 17. und 18. März 2018 in Potsdam
Der Landesparteitag beauftragt die Landtagsfraktion und Vertreter*innen der Partei DIE LINKE in der Landesregierung Brandenburg, sich auf Ebene des Bundes dafür einzusetzen, dass breitbandige Internetanschlüsse als Universaldienstleistung im Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen werden, um damit als Leistung der Grundversorgung und der staatlichen Daseinsvorsorge gesichert zu werden.