Antrag zur Vereinbarung zwischen WASG Brandenburg und Linkspartei.PDS Brandenburg

Einreicher:  Landesvorstand

Beschlusstext:

Der Landesparteitag beschließt die im Entwurf beigefügte Vereinbarung mit der WASG Brandenburg und die damit verbundenen Satzungsänderungen.

Der Landesparteitag beschließt, den Landesvorsitzenden zu beauftragen und zu ermächtigen, die im Entwurf beigefügte Vereinbarung mit der WASG Brandenburg abzuschließen.

Nach Abschluss der Vereinbarung treten die Bestimmungen der Vereinbarungen an die Stelle der diesbezüglichen Regelungen in der Landessatzung. Die Landessatzung findet nur insoweit Anwendung als die Vereinbarung hierfür Raum lässt.

Entwurf

Vereinbarung

zwischen

der Linkspartei.PDS Landesverband Brandenburg,
Alleestraße 3 in 14469 Potsdam,
vertr. d. d. Landesvorstand,
dieser vertr. d. d. Vorsitzenden Thomas Nord
(Linkspartei.PDS)

und

der WASG Landesverband Brandenburg,
Alleestraße 3 in 14469 Potsdam,
vertr. d. d. Landesvorstand,
dieser vertr. d. d. Ersten Sprecher des Landesvorstands Steffen Hultsch
(WASG)

Die Vertragspartner sind Landesverbände der Bundesparteien Die Linkspartei.PDS und WASG. Die Vertragspartner begrüßen die Absicht der Bundesverbände, sich in der Partei DIE LINKE. zu vereinen.

Sie beabsichtigen gemeinsam, in einem fairen und gerechten politischen Umgang miteinander, der neue Landesverband Brandenburg von DIE LINKE. zu werden.

Angesichts der auf der Bundesebene beider Parteien beabsichtigten Schritte zur Bildung der Partei DIE LINKE. vereinbaren die Vertragspartner gegenseitig folgende eigene Schritte sowie Rechte und Pflichten.

1.
Die Vertragspartner erarbeiten gemeinsam die Entwürfe der Gründungsdokumente des Landesverbands von DIE LINKE., nämlich die Landessatzung, die Landesfinanzordnung. Sie stützen sich dabei auf die Bundesdokumente. Die Vertragspartner werden prüfen, ob weitere Ordnungen auf Landesebene zu schaffen sind oder ob Bundesordnungen auf Landesebene anwendbar erklärt werden können (z.B. Schiedsordnung Rahmenwahlordnung o. ä.)
Beide Vertragspartner tragen dafür Sorge, dass in ihren jeweiligen Landesverbänden die Gelegenheit zur breiten Diskussion der Entwürfe in der Mitgliedschaft geschaffen wird und Kritik, Anregungen und Meinungen angebracht werden können.

 

2.
Die Linkspartei.PDS verpflichtet sich, die für die Umsetzung des Vereinigungsprozesses bei ihr notwendigen Satzungsänderungen vornehmen. Dazu wird die Linkspartei.PDS diese Vereinbarung mit satzungsändernder Mehrheit auf einem Landesparteitag beschließen. Soweit die hier getroffenen Vereinbarungen von der bisherigen Satzung der Linkspartei.PDS abweichen, sind sie bei der Linkspartei.PDS satzungsändernd. Satzungsändernde Regelungen sind nur in der Zeit vom 03.02.2007 bis zum 1. ordentlichen Landesparteitag von DIE LINKE. Landesverband Brandenburg wirksam.

3.
Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Gründungsparteitag von DIE LINKE. Landesverband Brandenburg zum 08.09.2007 einberufen werden soll. Ausgehend von der auf Bundesebene vorgesehenen Verschmelzung der Parteien durch Aufnahme der WASG in die Linkspartei.PDS wird die Linkspartei.PDS Landesverband Brandenburg spätestens bis zum 20.03.2007 den Gründungsparteitag von DIE LINKE. Landesverband Brandenburg zum 08.09.2007 einberufen.

4.
Durch die beabsichtigte Verschmelzung auf Bundesebene am 15./16.06.2007 wird die WASG nach diesem Datum formal nicht mehr bestehen. Deshalb vereinbaren die Vertragspartner zur angemessenen Vertretung dann ehemaliger Mitglieder der WASG auf dem Gründungsparteitag von DIE LINKE. Landesverband Brandenburg bereits jetzt folgendes Verfahren.
Die WASG verpflichtet sich vor dem 15.06.2007, nämlich am 02.06.2007, einen Landesparteitag durchzuführen. Hierzu wird die WASG einen Delegiertenschlüssel von einem Delegierten pro vier Mitglieder (1:4) durch den Landesvorstand beschließen. Auf diesem Landesparteitag wird die WASG die Gründungsdokumente beraten.
Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Delegierten des Landesparteitags der WASG nach ihrer Wahl neben ihrer Eigenschaft als Mitglieder der WASG eine Basisorganisation beim Kreisverband …………………………………. der Linkspartei.PDS bilden werden.  Doppelmitglieder der Linkspartei.PDS unter den Delegierten melden sich zu dieser Basisorganisation um bzw. an. Nurmitglieder der WASG haben zunächst Sympathisantenstatus und werden nach der Vereinigung auf Bundesebene voll stimmberechtigte Mitglieder dieser Basisorganisation, weil sie dann Mitglieder von DIE LINKE. sein werden. Die Linkspartei.PDS wird nach Bildung dieser Basisorganisation eine Veränderung des Delegiertenschlüssels für die Tagung des Gründungsparteitags beschließen, der für den die Basisorganisation aufnehmenden Kreisverband eine Erhöhung der Delegiertenzahl um die Zahl der Delegierten zum WASG-Landesparteitag am 02.06.07  enthält.* Die Delegierten dieses Kreisverbands werden zusammen mit den neu hinzugekommenen Delegierten auf einem Kreisparteitag bzw. einer Kreismitgliederversammlung nach dem 16.06.2007 durch Wahl bestätigt, so dass die ursprünglich zum WASG Landesparteitag gewählten Delegierten somit ebenfalls Delegierte aus Gliederungen auf dem Gründungsparteitag sein werden.
Dies gilt nicht für Delegierte, die nach dem Landesparteitag der WASG aus der WASG oder nach dem 16.06.2007 aus DIE LINKE. ausscheiden. Diese verlieren das Delegiertenmandat.
Die WASG verpflichtet sich, die Anzahl der Delegierten, die sich nach ihrem Schlüssel 1:4 ergeben, unverzüglich nach Kenntnis an die Linkspartei.PDS mitzuteilen. Gleiches gilt für die Namen und Anschriften der Delegierten.
Gleichfalls satzungsändernd wird mit dieser Vereinbarung bestimmt, dass die Delegierten des 10. Landesparteitags der Linkspartei.PDS die Delegierten des Gründungsparteitags von DIE LINKE. LANDESVERBAND BRANDENBURG sein werden.*

5.
Die Entwürfe der Gründungsdokumente, die von den Vertragspartnern gemeinsam erarbeitet werden, wird die WASG auf dem Landesparteitag vor dem 15.06.2007, nämlich am 02.06.2007, diskutieren.
Die WASG hat das Recht auf ihrem Landesparteitag vor dem 15.06.2006, nämlich am 02.06.2007, zu den Gründungsdokumenten Beschlüsse zu fassen, die als Änderungsanträge zu den Gründungsdokumenten formuliert sind. Die Linkspartei.PDS verpflichtet sich, diese Änderungsanträge auf dem Gründungsparteitag einzubringen und sie dort auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Entwürfen von Tages-, Geschäfts- und Wahlordnung zu behandeln und einer Abstimmung des Gründungsparteitags zuzuführen.

6.
Die Vertragspartner vereinbaren, dass dem auf dem Gründungsparteitag zu wählenden Landesvorstand (Gründungsvorstand) 20 Personen angehören sollen. Davon werden mindestens 20% ehemaliger WASG-Mitglieder sein. Zur Absicherung dieser Vereinbarung ist die WASG berechtigt, dem Gründungsparteitag vier Personen für den Gründungsvorstand vorzuschlagen, die sie auf ihrem Landesparteitag vor dem 15.06.2007, nämlich am 02.06.2006, nominiert. Eine Person davon ist für die Position einer/s stellvertretenden Landesvorsitzenden von DIE LINKE. LANDESVERBAND BRANDENBURG zu nominieren. Die Linkspartei.PDS wird als ihre KandidatInnen diejenigen nominieren, die auf der 1. Tagung des 10. Landesparteitags der Linkspartei als Landesvorstand regulär gewählt werden sein werden. Die Linkspartei wird dabei einen Landesvorstand mit 16 Mitgliedern, davon ein/e Vorsitzende/r und eine Stellvertreterin wählen.
Die Vertragspartner vereinbaren, abweichend vom sonst üblichen Wahlverfahren und somit für die Linkspartei.PDS satzungsabweichend auf dem Gründungsparteitag in Einzelwahl lediglich die/den Vorsitzende/n des Landesverbands und zwei stellv. Vorsitzende/n zu wählen. Einer dieser beiden Stellvertreter wird von der WASG auf dem LPT am 02.06.2006 nominiert. Der andere wird von der Linkspartei nominiert. Alle anderen Mitglieder des Landesvorstands werden in Listenwahl unter Angabe der Funktion in geheimer Abstimmung bestätigt. Die Liste der Vertragspartner besteht dabei aus den von beiden Vertragspartnern nominierten weiteren Mitgliedern des Gründungsvorstands. Weitere Listen sind zulässig, werden von den Vertragspartnern aber nicht angestrebt.
Die Vertragspartner betonen, dass es sich um eine Ausnahme handelt, weil es sich beim Gründungsvorstand zugleich um einen Übergangsvorstand handelt. Der Vertragspartner vereinbaren bereits jetzt, dass dieser Gründungsvorstand auf seiner ersten Sitzung nach dem Gründungsparteitag am 08.09.2006 den ersten ordentlichen Landesparteitag von DIE LINKE. Landesverband Brandenburg für Januar 2008 einberufen wird, auf dem entsprechend der zu beschließenden Satzung der Landesvorstand neu gewählt wird.
Die Vertragspartner vereinbaren für die weiteren Organe des Landesverbands (Schiedskommission und Finanzrevisionskommission) keine Wahl auf dem Gründungsparteitag durchzuführen, sondern nach dem 16.06.2007 je ein von der WASG auf ihrem Landesparteitag am 02.06.2007 nominiertes Mitglied zu kooptieren.*
Weitere Übergangsbestimmungen sind im Satzungsentwurf zu verankern.

7.
Die Linkspartei.PDS verpflichtet sich darüber hinaus, die von der WASG benannten Kandidaten für den Gründungsvorstand auf der nächst stattfindenden Sitzung des Landesvorstands nach dem 16.06.2007 in den Landesvorstand bereits zu kooptieren, wenn am 15./16.06.2007 DIE LINKE. auf Bundesebene gegründet wurde. Die dafür notwendige Satzungsänderung der Linkspartei.PDS ist in dem Beschluss dieser Vereinbarung mit satzungsändernder Mehrheit auf dem Landesparteitag der Linkspartei.PDS am 03./04.02.2007 zu sehen.

8.
Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Kreisverbandsstruktur von DIE LINKE. Landesverband Brandenburg der Kreisverbandsstruktur der Linkspartei.PDS entsprechen soll. Die Linkspartei.PDS ist in Kreisverbänden organisiert, die den Landkreisgrenzen entsprechen. Der WASG ist bekannt, dass die Kreisverbände Cottbus und Spree-Neiße der Linkspartei.PDS sich in einem Fusionsprozess befinden.

9.
Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Bildung der Kreisverbandsstrukturen von DIE LINKE. Landesverband Brandenburg im Anschluss an den Gründungslandesparteitag am 08.09.2006 durch Gesamtmitglieder- oder Delegiertenversammlungen in den jeweiligen Gebieten erfolgt. Hierzu vereinbaren sich die Gliederungen beider Parteien in den Grenzen der Kreisverbandsstruktur der Linkspartei.PDS selbständig über die Einzelheiten, insbesondere über die angemessene Vertretung früherer WASG-Mitglieder in den Organen und Gremien der neuen Kreisverbände.
Die Vertragspartner vereinbaren, auftretende Konfliktfälle einvernehmlich zu regeln. Als Vermittlungsinstanz, die die Konfliktlösung lediglich ohne Entscheidung in der Sache moderiert, sind die/der Landesvorsitzende und seine StellvertreterInnen berufen. Sie können weitere Moderatoren berufen.

Potsdam, den ………………………….  Potsdam, den ………………………….

 

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Linkspartei.PDS      WASG
Landesverband Brandenburg   Landesverband Brandenburg