Position zu Landwirtschaft und Tierschutz

Die LAG Umwelt ist sich darüber bewusst, dass bezüglich der Tierhaltung und ihrer ökologischen Auswirkungen einerseits bzw. der möglichen Arbeitsplätze in ländlichen Räumen andererseits sehr unterschiedliche Positionen in der Partei DIE LINKE, ihren einzelnen Gliederungen, sowie in der Landtags- und Bundestagsfraktion existieren. Daher ist es unser Anliegen, auf diese aus unserer Sicht nicht wünschenswerte Diskrepanz einzugehen und den Dialog über die Art und Weise von, sowie die Auswirkung von Tierhaltung zu eröffnen.

Ziel ist die Suche nach einer neuen Position zum Thema Tierhaltung, Tierschlachtung, Tierversuche und Tiertransporte. Das Thema sollte sich im Leitbild UNSERE HEIMAT vor Allem in Bezug auf ländliche Räume, Tourismus und Umweltschutz wieder finden. Ziel muss eine artgerechte, dezentrale, kleinteilige Tierhaltung und Tierproduktion in Brandenburg sein.

In ihren Überlegungen geht die LAG Umwelt von folgenden Thesen und Forderungen aus:

Wirkungen auf die Umwelt:

  • Industrielle Tierhaltung zerstört direkt und indirekt die landwirtschaftlichen Grundlagen wie Boden und Wasser. Sei es der Raubbau am Regenwald zugunsten von Soja-Anbau (als Futtermittel) oder sei es die Problematik um die Gülleausbringung. Daher ist die intensive industrielle Tierhaltung aus umweltpolitischer Sicht abzulehnen. Exportorientierung in der Fleischproduktion ist aufzugeben. Extensive Tierhaltung ist im Sinne eines geschlossenen Betriebskreislaufes und in Bezug auf Arbeitsplatzsicherung zu begrüßen.
  • Kleinere konventionelle Betriebe folgen hinsichtlich Futterimport und Gülleexport zunehmend den gleichen industriellen Prinzipien wie großindustrielle Betriebe und sind daher aus Umweltsicht nicht automatisch als vorteilhaft einzustufen. Gleichwohl haben Betriebe mit eigenem Flächenbesitz von mindestens einem Hektar je 18 Mastschweineplätze jederzeit die Möglichkeit, auf eine ökologisch vorteilhafte Schweinehaltung zurück umzustellen, während dies für schweinehaltende Betriebe ohne Flächen in eigenem Besitz mit aufwändigem Flächenkauf verbunden wäre.
  • Die Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren müssen hohen ethischen Standards entsprechen. Eine Orientierung bietet diesbezüglich die ökologische Tierhaltung oder das Qualitätsfleischprogramm NEULAND. Beide Haltungsformen sind zu unterstützen.
  • Käfighaltung von Geflügel und die wasserlose Stallhaltung von Wassergeflügel lehnen wir ab. Haltungsbedingungen für Tiere, die bisher noch keinen gesetzlichen Vorschriften unterliegen, wie die Mastkaninchenhaltung, müssen dringend gemäß oben erwähnter Standards formuliert bzw. diesbezüglich bereits vorhandene Vorschläge ernsthaft aufgegriffen werden.

Tierzucht:

  • Züchterische Ziele sollten sich ebenfalls an diesen ethischen Standards messen lassen. Qualvolle Züchtungseigenschaften sollten verboten werden. Eine entsprechend gesetzliche Regelung muss sich sowohl auf den Bereich der Heim- und Hobbytierhaltung, als auch auf den der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung beziehen.

Tiertransporte:

  • Um Tiertransporte möglichst kurz zu halten, sollte Tierproduktion möglichst nahe der tatsächlichen Nachfrage erfolgen. Dazu gehören auch eine regionale Schlacht- und Veredelungswirtschaft, sowie regionale Vermarktungsstrukturen. Lebendtiertransporte sollten nicht länger als vier Stunden dauern. Für Exporte innerhalb der EU und in Drittstaaten, sowie für Importe nach Deutschland sind gekühlte Frischfleischtransporte und Tiefkühltransporte gesetzlich verbindlich zu regeln.

Arbeitsplätze:

  • Die Debatte um den Tierschutz im Bereich der Landwirtschaft sollte nicht losgelöst von umwelt- und arbeitsmarktpolitischen Diskussionen geführt werden. Dies gerade auch deshalb, weil gerade tierschutzwidrige intensive Haltungsformen sowohl hinsichtlich des Arbeits- und Umweltschutzes, als auch hinsichtlich der Arbeitsplatzbeschaffung im primären Sektor der Tierhaltung, als auch in den nachgeschalteten Dienstleitungssektoren sehr problematisch ist.
  • Große Anlagen schaffen vor Ort einige Arbeitsplätze, zerstören allerdings die wirtschaftliche Grundlage andernorts. Die industrielle Massentierhaltung mit tausenden Tieren pro Stall ist hochtechnisiert und mit nur wenigen Arbeitsplätzen verbunden. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je Stall nimmt ab, je größer die Anlage ist. In einer Anlage mit 10.000 Tieren ist lediglich Arbeitsbedarf für max. 5 Personen. Wir setzen uns für kleine Betriebseinheiten und dezentrale Verarbeitungsstrukturen ein.
  • Industrielle Massentierhaltung kann sich bedingt durch die negativen Auswirkungen auf Gewässer, Boden und Luft durch Schadstoffemmissionen negativ auf Tourismus und Naherholung, sowie auf andere landwirtschaftliche Betriebe auswirken. Auch deswegen muss die Arbeitsplatzdebatte bei der Vergrößerung bereits vorhandener Stallanlagen oder bei deren Neubau kritisch hinterfragt werden.

Verbrauchermacht:

  • Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich bewusst für eine bestimmte Produktionsform tierischer Produkte auszusprechen, treten wir für eindeutige Kennzeichnungsvorschriften ein (z. B. Haltungs-Kennzeichnung von allen Produkten, die Ei enthalten).
  • Jede und jeder trägt durch ihren/seinen Konsum und Einkaufsverhalten dazu bei, bestimmte Produktionsformen zu unterstützen bzw. andere abzulehnen. Eine Reduzierung des Fleischkonsums kann dazu beitragen, umweltpolitisch gewünschte Entwicklungen im ländlichen Raum gezielt zu unterstützen. Dazu beitragen würde auch eine den Produktionsbedingungen und dem tatsächlichen Energieaufwand für die Fleischproduktion entsprechende Preissteigerung. Damit würde auch der Konsum von Fleisch- und Fleischprodukten zurückgehen.

Tierschutz:

  • Ein Verbandsklagerecht von Umwelt- und Tierschutzverbänden ist dringend notwendig. Tiere haben keine eigene Stimme in unserem Rechtssystem und brauchen deshalb Vertreterinnen und Vertreter, die sich für sie stark machen können.