Zur Anpassung der Entschädigung und der allgemeinen Kostenpauschale der Abgeordneten des Brandenburger Landtages (Beschluss des Landtages vom 24. Januar 2013)

Hättet ihr Euch das nicht „verkneifen“ können, wurden wir in den vergangenen Tagen wiederholt gefragt? Schließlich habt ihr ja 2010 und 2011 auch auf die Erhöhung der Diäten verzichtet!

Für den Verzicht in den Jahren 2010 und 2011 gab einen konkreten Grund: alle Fraktionen waren sich einig, dass sie die Vorarbeiten für ein neues Abgeordnetengesetz erst abschließen wollen, ehe eine Anpassung erfolgt. Die Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg wollte und will dieses neue Gesetz, mit dem ein grundlegender Systemwechsel in der Abgeordnetengesetzgebung eingeleitet werden soll. Mit der Vorlage der Eckpunkte für ein neues Abgeordnetengesetz im Februar 2012 war dieser Prozess beendet – alle Fraktionen waren sich über die Grundpfeiler der Neuregelung einig, die mit Beginn der neuen Wahlperiode in Kraft treten soll. Insoweit sind die Bedingungen heute andere als 2010 oder 2011.

Wir kehren zur Normalität der gesetzlichen Regelung zurück. Und die sieht seit 2007 in Brandenburger folgendermaßen aus:

§ 5 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes macht eine Anpassung der Entschädigung von der Einkommensentwicklung im Land Brandenburg anhängig. Entsprechend dem Anteil der einzelnen Bereiche der Volkswirtschaft an den im Land erzielten Einkommen wird ein Durchschnitt gebildet. Das Spektrum der Bereiche ist dabei breit gefächert – es reicht vom produzierenden Gewerbe über Handel, Verkehr und Gastgewerbe bis hin zur Dienstleistungsbranche. Angelehnt an diese Messzahl erfolgt dann auch die Anpassung der Entschädigung.

Für die allgemeine Kostenpauschale (die kein Einkommen ist, sondern die Kosten der Abgeordneten für die Wahlkreisarbeit ersetzen soll) gilt – ebenfalls seit 2007 – der Grundsatz: Steigerungen oder Absenkungen der Kostenpauschale orientieren sich am Brandenburger Verbraucherpreisindex des Vorjahres. Dieser Verbraucherpreisindex ist nichts Willkürliches, sondern eine nach vorgeschriebenen Kriterien vom Statistischen Landesamt offiziell erhobene Größe. Ausgangspunkt ist der sogenannte Warenkorb, der sämtliche Waren und Dienstleistungen enthält, die aktuell von den Konsument*innen am häufigsten gekauft werden.

Diese Festlegungen im Abgeordnetengesetz geben der Entscheidung der Abgeordneten „in eigener Sache“ die objektive Grundlage: Die Erhöhung erfolgt nicht willkürlich, frei nach dem Gusto der Abgeordneten. Sie hat vielmehr die reale Entwicklung im Land zur Grundlage. Dies hat der Brandenburger Steuerzahlerbund auch entsprechend anerkannt.

Die erwähnten Regelungen im Abgeordnetengesetz machen die Entscheidung des Landtages nicht nur transparent, sondern auch nachvollziehbar.

Die Einkommen in Brandenburg haben sich im Durchschnitt im Jahr 2011 um 3,2 Prozent entwickelt – die Ausgaben für den Warenkorb haben sich von Januar 2011 bis Januar 2012 um 2,2 Prozent erhöht. Dementsprechend erhöhen sich ab 1. Januar 2013 die Abgeordnetenentschädigung um 3,2 Prozent (147 Euro) und die allgemeine Kostenpauschale (Zuschuss für die Wahlkreisarbeit) um 2,2 Prozent (14 Euro).

Eins soll abschließend in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden: Die Linksfraktion im Brandenburger Landtag als Ganzes und jedes ihrer Mitglieder haben in den vergangenen über zwanzig Jahren regelmäßig einen Teil der Entschädigungen insbesondere für soziale Belange gespendet. Die Details dazu sind für das Jahr 2012 auf unserer Internetseite und auf den Homepages der Abgeordneten nachlesbar. Von der Diätenerhöhung 2012 haben die Mitglieder unserer Fraktion pro Abgeordneten 250 Euro allein für ein Ferienprojekt für behinderte und nichtbehinderte Kinder gespendet. Diese Zuwendungen für soziale Zwecke werden wir auch künftig weiter praktizieren.

Dr. Renate Harcke
Fraktionsgeschäftsführerin DIE LINKE. im Landtag Brandenburg