1.4.3 Unser wertvollstes Gut: Wasser

Wasser ist die Grundlage für das Leben auf der Erde. Zurecht wurde der Zugang zu ausreichend sauberem Trinkwasser von den Vereinten Nationen zu einem Menschenrecht erklärt. Doch nicht nur Menschen, Tiere und Pflanzen benötigen Wasser zum Leben, sondern auch die Wirtschaft braucht es für die Produktion von Gütern und für Dienstleistungen. Brandenburg ist ein gewässerreiches Bundesland und auf der ganzen Welt berühmt für seine mehr als 3000 wunderschönen Seen und Flüsse, die den Menschen als Erholungsraum dienen, einen vielfältigen Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellen sowie unsere Trinkwasserversorgung sichern. Die Brandenburger Gewässer sind wichtiger Bestandteil unserer Lebensqualität und deshalb unbedingt zu schützen.

Viele Menschen auf der Welt haben schon heute nicht ausreichend sauberes Wasser zur Verfügung. Auch in Brandenburg wird Wasser infolge des Klimawandels knapper. Seit Jahren erleben wir einen zunehmenden Trend zur Niederschlagsarmut. Der Grundwasserpegel sinkt. Gleichzeitig nehmen die Auseinandersetzungen um das verfügbare Wasser zu. In den Sommermonaten der vergangenen Jahre musste in manchen Teilen des Landes bereits Wasser rationiert werden. Wir können nicht weiter die Augen verschließen: Wasser wird zum begrenzenden Faktor für die weitere Entwicklung im Land. Wir müssen Wasserverfügbarkeit und Wasserbedarf einander gegenüberstellen und klare Prioritäten setzen: Die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. So viel Wasser wie möglich muss in der Region gehalten werden, um den Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung zu verbessern.

In der Lausitz/Łužyca hat der Wasserhaushalt nach dem Braunkohleausstieg eine besondere Bedeutung, denn das verfügbare Wasserangebot im Grundwasser und in den Oberflächengewässern reicht nicht aus, um alle Wasserbedarfe zu decken. Übernutzung könnte zu Engpässen bei der Sicherung der Wasserversorgung bis in die Hauptstadtregion führen. Betroffen sind dabei sowohl die Trink- als auch die Brauchwasserversorgung. Ohne Kompensation bzw. Ausgleichsmaßnahmen besteht gerade hier eine noch größere Gefahr hoher Wasserkonkurrenz. Gefährdet ist auch der Erhalt des Biosphärenreservats Spreewald. Deshalb braucht es schnell Konzepte und zügige Entscheidungen.

Unsere Projekte:

  • Wasserverfügbarkeit absichern: Wir werden die fachlichen Grundlagen der Grundwasserbilanzierung transparent überprüfen, um nachvollziehbare Daten zu gewinnen, wo wieviel Wasser von wem und wofür ohne negative Folgen für den Wasserhaushalt genutzt werden kann.
  • Wasser in der Landschaft halten: Wir werden dafür sorgen, dass Anstrengungen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes darauf ausgerichtet werden, Wasser in der Region zu halten, die Grundwasserneubildung zu verbessern und Wassernutzungen den natürlich verfügbaren Ressourcen anzupassen. Dazu bedarf es eines integrierten Wassermanagements unter Zusammenarbeit der Gewässerunterhaltungs- und der Zweckverbände sowie der Landnutzenden.
  • Der Mensch geht vor: Wir werden bei einer Novellierung des Wassergesetzes die notwendigen Prioritäten für die Wassernutzung benennen und den Vorrang der Trinkwasserversorgung vor anderen Nutzungen festschreiben.
  • Gerechte Tarife für das Wasser: Wir werden das Wassernutzungsentgelt gerechter gestalten und dabei auch die Wassernutzungen durch den Bergbau berücksichtigen. Es sollen klare Vorgaben erarbeitet werden, unter welchen Bedingungen Gewässerbenutzungen erlaubt sind.
  • Technische Grundlagen sichern: Wir werden ein Landesprogramm für die Sanierung maroder wasserwirtschaftlicher Anlagen (z.B. Staue) auflegen, um besseren Wasserrückhalt zu gewährleisten.
  • Trink- und Abwasserversorgung sichern: Wir werden das Leitbild zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft aktualisieren und die notwendigen Struktur- und Infrastrukturanpassungen fördern. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Zusammenarbeit über Gemeinde- und Verbandsgrenzen hinweg sowie auf neue Herausforderungen, wie Klimawandel, Energieeinsparung und neue Qualitätsanforderungen an die Abwasserreinigung.
  • Abwasser nutzen: Wir werden prüfen, wie und unter welchen Bedingungen gereinigtes Abwasser ohne Gefahr für Grundwasser und Böden zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes in der Region genutzt werden kann.
  • Kommunen unterstützen: Wir werden die Kommunen dabei unterstützen, Starkregenereignisse zu bewältigen, die Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort sowie die Nutzung als Brauchwasser voranzubringen.
  • Das Land in die Pflicht nehmen: Auch wenn die Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbeseitigung kommunale Aufgabe ist und bleibt: nach unserer Überzeugung lassen sich viele mit dem Klimawandel verbundene Herausforderungen nur bei überregionaler Bearbeitung bewältigen, dabei denken wir an Verbundlösungen und mehr Kooperationen zwischen den Verbänden. Wir sehen hier das Land in der Pflicht, maßgeblich zu koordinieren, zu moderieren und zu unterstützen. Das gilt insbesondere, wenn Wassertransporte über kommunale Grenzen und Verbandsgebiete hinweg organisiert werden müssen.
  • Wasserrückhalt konkret realisieren: Wir werden eine Bestandsaufnahme beim Niedrigwasserkonzept durchführen und festlegen, welche Maßnahmen für eine umfassende Umsetzung zu ergreifen sind. Das Land muss sich bei der Umsetzung stärker als bisher engagieren und auch Maßnahmen in Eigenregie umzusetzen. Förderrichtlinien müssen attraktiver werden, um neue Projektträger zu gewinnen. So müssen beispielsweise Personalkosten in der Förderrichtlinie „Gewässerentwicklung/ Landschaftswasserhaushalt“ förderfähig werden.
  • Sauberes Trinkwasser sichern: Die Sanierung oder Eingrenzung von Altlasten, die lokal die Möglichkeiten der Trinkwasserförderung begrenzen, soll vorangebracht werden.
  • Wasserentnahmen zentral erfassen: Das bisher nur sehr unvollständig geführte digitale Wasserbuch muss landesweit auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Es ist wichtige Voraussetzung für Entscheidungen über mögliche weitere Wassernutzungen.
  • Wasserverfügbarkeit vor Ansiedlung prüfen: Wir wollen die Wasserverfügbarkeit an möglichen Gewerbestandorten vorab bewerten und bei der Anwerbung von Unternehmen von vornherein berücksichtigen. Es darf nicht wieder vorkommen, dass eine Unternehmensansiedlung die Wasserversorgung einer ganzen Region gefährdet.
  • Fachkräfte sichern: Die Wasserwirtschaftsverwaltung muss personell aufgestockt werden, um die vielfältigen Aufgaben umsetzen zu können. In Zusammenarbeit mit den Universitäten müssen die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Wasserwirtschaft wieder gestärkt werden, um dem absehbaren Fachkräftemangel zu begegnen.
  • Wasserrahmenrichtlinie angehen: Wir brauchen eine ehrliche Bilanz, wie viele Ressourcen und Personal die Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. Wasserrahmenrichtlinie) und Konzepte (z.B. Klimaanpassung, Niedrigwasserkonzepte) erfordern. Ziel muss die vollumfängliche Umsetzung sein, ansonsten müssen Prioritäten gesetzt werden. Es nützt nichts, wenn Konzepte auf dem Papier stehen, aber nicht realisiert werden können.
  • Hochwasserschutz ist Katastrophenschutz: Nach weitgehendem Abschluss der Deichsanierungen an Oder und Elbe muss nun der Hochwasserschutz an den kleineren Flüssen vorangebracht werden. Besonders wichtig sind dabei Maßnahmen des natürlichen Hochwasserschutzes (Retentionsflächen).
  • Oder grenzüberschreitend schützen: Wir werden uns beim Bund für Gespräche mit der Republik Polen für einen besseren Schutz der Oder einsetzen. Dabei soll auch das deutsch-polnische Wasserstraßen-Abkommen von 2015 auf den Prüfstand gestellt werden. Ausbaumaßnahmen an der Oder lehnen wir ab.
  • Ein Wasser-Leitbild für die Spree: Mit dem Auslaufen des Braunkohletagebaus wird es viel weniger Wasser in der Spree geben als bisher. Auf der Grundlage eines in der Region zu erarbeitenden Leitbildes müssen schnellstmöglich Szenarien für das verfügbare Wasser und mögliche Nutzungen in Abhängigkeit von verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes erarbeitet werden. Die Bergbauunternehmen sollen für die Folgekosten umfassend in die Pflicht genommen werden. Eine enge dreiseitige Zusammenarbeit mit Berlin und Sachsen ist dabei unabdingbar.
  • Zügige Entscheidung zum Bau eines Wasserüberleiters und weiterer Wasserspeicher: Aufgrund des absehbar angespannten Wasserhaushaltes der Spree herrscht zügiger Handlungsbedarf. Lange Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Bau selbst erfordern es, schneller die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.