2.2.2 Brandenburgische Krankenhäuser: Anker der gesundheitlichen Versorgung
Krankenhäuser und Kliniken sind eine wichtige Säule der sozialen Daseinsvorsorge und Anker der gesundheitlichen Versorgung. Gleiche Lebensverhältnisse gibt es nur dann, wenn die Menschen überall eine gleichwertige gesundheitliche Versorgung erhalten – ambulant wie stationär. Mit Blick auf die Krankenhauslandschaft bedeutet das, dass es in allen Regionen kurze Wege zum nächstgelegenen Krankenhaus gibt. Als Linke stehen wir zu unseren Krankenhäusern und werden dafür sorgen, dass kein weiterer Standort geschlossen oder privatisiert wird.
Derzeit gibt es in Brandenburg 65 Krankenhäuser in unterschiedlicher Trägerschaft, mit unterschiedlichen Versorgungsstufen und verteilt auf die fünf Versorgungsgebiete. Finanziert werden sie vor allem über das System der Fallpauschalen (DRGs) sowie über Investitionsmittel des Landes. Mit der Einführung der Fallpauschalen vor etwa 20 Jahren wurde die Ökonomisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben – mit verheerenden Folgen für die Patientinnen und Patienten, die Beschäftigten, die Versorgungsstrukturen und für die Gemeinschaft. Die Anreizstruktur der Fallpauschalen führt dazu, dass besonders gewinnbringende Behandlungen besonders häufig – und nicht selten unnötigerweise – durchgeführt werden, wodurch private Klinikkonzerne auf unser aller Kosten Milliardengewinne abschöpfen können. Gleichzeitig bluten die häufig in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft befindlichen Grund- und Regelversorger ohne besondere Spezialisierung finanziell aus. Obwohl Deutschland das teuerste Gesundheitssystem der Welt besitzt, sind viele Kliniken akut in ihrer Existenz bedroht – auch in Brandenburg. Vielerorts wurden bereits Abteilungen oder ganze Häuser geschlossen, überall gibt es einen gefährlichen Personalmangel und die Versorgungsqualität nimmt spürbar ab. Das Finanzierungsdefizit in Brandenburg beläuft sich derzeit auf etwa 200 Millionen Euro. Darüber hinaus fehlt es an einer sektorenübergreifenden regionalen Planung in den Versorgungsgebieten, um den Um- und Ausbau zu bedarfsgerechten und modernen Zentren der ambulanten und stationären Versorgung zu sichern. Bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform des Bundes sind finanzielle Hilfen zur Überbrückung und wirtschaftlichen Sicherung dringend notwendig.
Unsere Projekte:
- Regionale Klinikverbünde unter dem Dach einer Landeskrankenhausgesellschaft schaffen: Mit der Universitätsklinik in Cottbus/Chóśebuz schaffen wir das erste Landeskrankenhaus im Land. Wir wollen unter diesem Dach auch die weiteren Kliniken aufnehmen – ein regionaler Klinikverbund im Versorgungsgebiet Lausitz/Łužyca kann dabei ein nächster Schritt sein. Gesundheit aus einer Hand und die Sicherung aller Standorte wären damit gewährleistet. Diese so entstandene Gesellschaft könnte das Muster sein für weitere regionale Klinikverbünde mit direkter Beteiligung des Landes in allen Versorgungsregionen, die sich in einem weiteren Schritt unter dem Dach einer Landeskrankenhausgesellschaft wiederfinden. Die Synergieeffekte verkürzen Behandlungswege für Patientinnen und Patienten und sparen Kosten im Gesundheitswesen.
- Finanzhilfen für Krankenhäuser: Wir werden drohende Insolvenzen durch Finanzhilfen des Landes abwenden und die medizinische Versorgung sichern, bis die geplante Krankenhausreform des Bundes greift. Wir brauchen Stabilität und Sicherheit, um die zukünftige Krankenhausstruktur im Land zu planen.
- Klarheit in der Krankenhausreform: Unbestritten, eine Reform ist notwendig, doch der Bund muss endlich liefern. Deshalb erhöhen wir den Druck, auch für ein Vorschaltgesetz des Bundes, um die mangelnde Refinanzierung der gestiegenen Personal- und Betriebskosten aufzufangen. Klar ist für uns dabei: die brandenburgischen Krankenhausstandorte stehen nicht zur Disposition. Sie sind für die flächendeckende medizinische Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, notwendig.
- Krankenhausplanung vorantreiben: Die neue Landeskrankenhausplanung muss länderübergreifend vorangetrieben werden. Nicht nur mit Berlin, sondern auch mit Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt muss eine Abstimmung erfolgen. Die Krankenhausplanung werden wir zu einer regionalisierten und sektorenübergreifenden Gesundheitsplanung umbauen, in der stationäre und ambulante Angebote miteinander verzahnt und bedarfsgerecht abgestimmt werden.
- Investitionen sichern: Wir werden dafür sorgen, dass das Land den Krankenhäusern künftig mindestens 200 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. Nur so kommt das Land der gesetzlichen Pflicht zur bedarfsgerechten Investitionsförderung nach. Auf diese Weise stellen wir Investitionen in die bauliche Infrastruktur und für die bedarfsnotwendige Anschaffung von medizinischen Großgeräten zur Behandlung der Patientinnen und Patienten sicher.
- Transformationsfonds schaffen: Der Aus- und Umbau der Brandenburgischen Krankenhäuser im Zuge der Krankenhausreform bedarf zusätzlicher Finanzmittel. Neben dem Bund muss auch Brandenburg seinen Anteil dazu leisten. Kleine Krankenhausstandorte werden wir zu ambulant-stationären Zentren umbauen und die telemedizinischen Angebote ausbauen, um so die wohnortnahe gesundheitliche Versorgung in der Fläche zu sichern.
- Komplette Abschaffung der Fallpauschalen: Bedarfsnotwendige Krankenhäuser müssen ihre Kosten refinanziert bekommen, egal ob die aufgestellten Betten im Jahr zu 100 Prozent ausgelastet sind oder nicht. Die geplanten Vorhaltepauschalen sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Fallpauschalen (DRG) müssen komplett abgeschafft werden. Das erhöht die Behandlungsqualität, sichert die bedarfsgerechte Versorgung mit stationären medizinischen Leistungen und drängt private Gewinninteressen zurück.
- Krankenhäuser in öffentlicher Hand: Krankenhäuser sind Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge. Profitinteressen haben im Gesundheitswesen nichts zu suchen. Die bestmögliche medizinische Behandlung der Patientinnen und Patienten muss im Mittelpunkt stehen. Deshalb werden wir die Krankenhäuser im Besitz von privaten Klinikkonzernen Schritt für Schritt in die öffentliche Hand zurückführen.
- Bürokratie abbauen: Wir werden Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten und Pflegepersonal vom bürokratischen Aufwand entlasten, damit diese wieder mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit mit den Patientinnen und Patienten haben. Prüfung und Kontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen werden wir auf ein notwendiges Maß reduzieren. Die geplante Krankenhausreform darf nicht zu einem weiteren bürokratischen Monstrum führen.
- Geburtshilfe absichern: Wir stehen für die Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels „Gesund rund um die Geburt“. Dabei sollen Schwangere, Mütter und Neugeborene umfassend und ganzheitlich betreut und versorgt werden. Dazu gehören Maßnahmen der Prävention und Früherkennung, die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe sowie Information und Aufklärung. Besonders wichtig ist es dabei für uns, dass für die Menschen in Brandenburg flächendeckend und wohnortnah Geburtskliniken und -zentren sowie freiberufliche Hebammen zur Verfügung stehen und somit die Wahlfreiheit des Geburtsorts sichergestellt wird. Denn die Versorgungslage in Brandenburg ist auch hier leider zunehmend prekär. Eine Möglichkeit Schwangere, Mütter, Neugeborene und deren Familien, aber auch die Kliniken zu entlasten, sehen wir in der flächendeckenden Einrichtung hebammengeleiteter Kreißsäle.