3.3 Für gute Ganztagsbetreuung und -bildung
Wir werden in Brandenburg eine flächendeckende Ganztagsbetreuung etablieren, die das Wohl der Kinder und die Umsetzung der Kinderrechte in den Mittelpunkt stellt. Ganztagsschulen und Horte werden zu Lebensorten, an denen Kinder lernen, spielen, Spaß haben sowie Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit erfahren können. Unser Maßstab für die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung sind die Rechte der Kinder auf Beteiligung, auf Bildung, auf Freizeit, auf Gesundheit sowie auf Teilhabe an kulturellem und künstlerischem Leben.
Die Ganztagsbetreuung als qualitativ hochwertige ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder muss für alle Kinder inklusiv und kostenlos zugänglich sein. Dafür bietet das Ganztagsförderungsgesetz wichtige Voraussetzungen. Wir werden den Ganztag so gestalten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet wird. Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung kann nur über die Verzahnung von Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und in Verantwortungsgemeinschaft mit den freien Trägern gelingen.
Unsere Projekte:
- Schule satt: Die Volksinitiative für ein kostenloses Mittagessen aller Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6 werden wir unverzüglich umsetzen.
- Inklusive Ganztagsbetreuung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen sichern: Wir verankern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr im Umfang von bis zu 10 Stunden täglich im brandenburgischen Schulgesetz, um Betreuung sowohl vor Unterrichtsbeginn als auch nach Unterrichtsende zu sichern. Der Rechtsanspruch soll auch in den Schulferien gelten und in Kooperation der Schulen mit Trägern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe realisiert werden können.
- Erweiterter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erweitern wir für alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse.
- Ganztagsbetreuung in guter Qualität: Ziele und Aufgaben der Ganztagsbetreuung sowie Mindeststandards im Hinblick auf die Personal- und Sachausstattung, die Räumlichkeiten und die Strukturen der Zusammenarbeit werden wir in einem verbindlichen Qualitätsrahmen festlegen. Dabei legen wir Wert auf die Zusammenarbeit mit außerschulischen Lernorten. Die bisherigen grundlegenden Angebotsmodelle (z.B. Horte, Ganztagsschulen in Kooperation mit Kinder- und Jugendhilfe) werden in ihrer bewährten Vielfalt erhalten und weiterentwickelt. Schritt für Schritt wollen wir alle Grundschulen in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe zu Ganztagsschulen weiterentwickeln.