4.5.5 Für eine inklusive Gesellschaft
Inklusion ist ein Menschenrecht und bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt mit und ohne Einschränkungen zusammen in einer Gesellschaft leben, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, Herkunft oder sozialem Status. Und das von Anfang an, in allen Lebenslagen, von inklusiven Kitas, über den gemeinsamen Unterricht an Schulen, Inklusion in Freizeit, im Arbeitsleben bis hin zu Inklusion im Alter. So wie jedes Kind bereits die Garantie auf einen Platz in der inklusiven Kita und im gemeinsamen Unterricht haben muss, müssen erwachsene Menschen die Garantie auf barrierefreien Wohnraum und auf Assistenz haben und die Belange älterer Menschen mit Behinderungen mitbedacht werden. Die Gesellschaft besteht nicht aus genormten, standardisierten Menschen, sondern aus Individualität und Vielfalt.
Hier hat das Land Brandenburg noch viel Nachholbedarf. Es fehlt an barrierefreien Wohnungen, viele Einrichtungen der Behindertenhilfe sind auf die Belange älterer Menschen nicht eingestellt so wie viele Senioreneinrichtungen nicht auf die Belange der Menschen mit Behinderungen eingestellt sind. Barrierefreiheit wird zu oft noch als „rollstuhlgerecht” gedacht, visuelle, taktile und auditive Angebote sowie Assistenzsysteme und -dienste werden selten mitberücksichtigt. Beratungsangebote sind nicht ausreichend verfügbar.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein zentraler Leitfaden, an dem sich auch das Land Brandenburg orientieren muss. Wir werden Barrierefreiheit und Teilhabe weiterdenken und in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Bildung und Mitbestimmung konkret verbessern.
Unsere Projekte:
- Barrierefreies Wohnen: Wir werden Fördergelder für bauliche Maßnahmen unmittelbar an das Kriterium der Barrierefreiheit binden, mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren und mehr barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen schaffen.
- Schaffung einer Fachstelle für Barrierefreiheit: Wir werden eine Fachstelle für Barrierefreiheit einrichten, die sich intensiv mit Normen und Empfehlungen befasst, einschließlich Umsetzung des Mehrsinneprinzips bzw. des Design for all, sie weitervermittelt, an die jeweiligen Bedarfe und Gegebenheiten vor Ort anpasst und gemeinsam mit den Betroffenen weiterentwickelt.
- Rechtsansprüche vermitteln: Mit einer Aufklärungskampagne werden Betroffenen und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den zuständigen Leistungsträgern über das persönliche bzw. das trägerübergreifende persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen sowie für das Budget für Arbeit und für das Budget für Ausbildung informiert, damit Menschen mit Einschränkungen ihren Rechtsanspruch kennen und einfordern können.
- Betroffene miteinbeziehen: Wir stehen für eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenbeirat sowie allen Selbstvertreterorganisationen.
- Beschleunigung des Feststellungsverfahrens des Schwerbehindertengrades beim Amt für Soziales: Wir wollen, dass kein Verfahren länger als 4 Wochen dauert, dass Bescheide in bürgernaher und auf Wunsch in leichter Sprache ergehen und dass sich Begründungen leicht erschließen lassen. Zudem muss das Landesamt für Soziales und Versorgung gut für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein und Fragen verständlich beantworten.
- Prüfung und Überarbeitung von Gesetzen: Alle Landesgesetze müssen auf die Konformität mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft und wenn nötig angepasst werden. Als erstes werden wir die längst überfällige Evaluierung und Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes in die Wege leiten. Wir wollen eine Wirksamkeitsanalyse und Nachsteuerung des AG-BTHG, die umgehende und längst überfällige Anpassung des Landespflegegeldes und die Prüfung des Vergaberechts dahingehend, ob die Schaffung von Stellen für Menschen mit Behinderungen, der reale Anteil von Beschäftigten mit Behinderungen bzw. die Erhöhung dessen ein soziales Kriterium im Ausschreibungs- und Vergabegesetz sein kann. Auf Bundesebene werden wir uns für die Nachsteuerung beim Bundesteilhabegesetz einsetzen.
- Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten: Behindertenbeauftragte sind meist entweder im Ehrenamt oder mit nur geringem Stellenanteil tätig und haben damit weitere Aufgaben wie die Belange der Seniorinnen und Senioren, der Migrantinnen und Migranten und/oder der Frauen inne. Wir wollen daher die notwendige Einwohnerzahl als Kriterium zur Schaffung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten senken.
- Mehr Barrierefreiheit und Mitbestimmung: Wir werden das behindertenpolitische Maßnahmenpaket mit dem Schwerpunkt „Empowerment“ weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen ihre Rechte kennen und lernen, diese durchzusetzen, dazu müssen sie in allen regionalen und überregionalen Gremien vertreten sein. Barrierefreiheit wird ausgebaut, dazu gehört nicht nur Stufenlosigkeit, Rampen, Fahrstühle, sondern auch visuelle, taktile und auditive Angebote sowie Assistenzsysteme und -dienste. Wir wollen den Auf- und Ausbau unabhängiger Beratungsangebote wie beispielweise den EUTBs, die durch mobile bzw. aufsuchende Angebote ergänzt werden.
- Schutz vor Gewalt: Menschen mit Behinderungen – gerade Frauen – sind ungleich häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Dies betrifft auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Hier braucht es Gewaltschutzkonzepte, die konsequent kontrolliert werden, es braucht unangekündigte Kontrollen und es braucht dazu eine gut ausgestattete Heimaufsicht. Zusätzlich müssen die Heimbeiräte in ihrer Kompetenz und Wirksamkeit gestärkt werden.
- Zugang zum ersten Arbeitsmarkt: Wir werden die Chancen für Menschen mit Behinderungen verbessern, indem wir ihnen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Das Recht auf freie Berufswahl muss endlich auch für Menschen mit Behinderungen in Brandenburg in die Realität umgesetzt werden. Dafür setzen wir uns ein.
- Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen: Wir wollen eine Bundesratsinitiative anstoßen für einen Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen, der mindestens dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns entspricht und der den arbeitnehmerähnlichen Status aufhebt, zugunsten eines echten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsstatus.