4.6.2 Für einen starken Kinder- und Jugendschutz
Für uns ist klar: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene müssen sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt diskriminierungsfrei und geschützt aufwachsen und sich aktiv beteiligen können! Trotz bestehender rechtlicher Regelungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familien, Kita, Schule, Freizeit und dem Internet jedoch noch nicht überall im notwendigen Maß umgesetzt. Wir wollen sicherstellen, dass junge Menschen diskriminierungsfrei aufwachsen können.
Kinderschutz und unsere Demokratie brauchen Erwachsene, die Kinderrechte achten, junge Menschen ernst nehmen, mit ihnen auf Augenhöhe kommunizieren und in Fällen von Verdacht auf Gewalt und Diskriminierung wissen, was zu tun ist. Damit das gelingt, wollen wir für mehr Wissen, Ressourcen, gut funktionierende Netzwerke und klar definierte verlässliche Abläufe sorgen.
Unsere Projekte:
- Kinderschutz an Schulen und Kitas stärken: Das Land stellt allen Schulen und Kitas einen „Kinderschutzordner“ zur Verfügung und baut ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungssystem, um sicherzustellen, dass an allen Schulen und Kindertageseinrichtungen Kinderschutzkonzepte erarbeitet und implementiert werden können.
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stärken: Wir setzen uns dafür, dass der Kinderschutz ein verpflichtender Bestandteil von Ausbildung und Studium für alle an Kitas und Schulen wirkenden pädagogischen Fachkräfte in Brandenburg ist.
- Expertinnen und Experten im Kinderschutz: Wir setzen uns dafür ein, dass für jede Schule und Kita mindestens eine ausgebildete „Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz“ als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht und unterstützen Kommunen beim Aufbau der wichtigen Netzwerke für Kinderschutz. Darüber hinaus bauen wir die Angebote zur Qualifizierung im Kinderschutz für die Familiengerichte aus.
- Kinderschutz in Gemeinschaftsunterkünften. Wir sorgen dafür, dass der Kinderschutz auch in Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete jederzeit oberste Priorität hat und insbesondere Familien und Alleinerziehende mit Kindern zügig in eigene Wohnungen oder wohnungsähnliche Unterbringungsformen umziehen können.
- Kinder- und Jugendschutz in Umgang mit Medien ausbauen: Wir setzen uns für den Ausbau präventiver Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung ein, um Kinder und Jugendliche in ihren Selbstschutzstrategien zu stärken und Erwachsene zu befähigen, als kompetente Ansprechpersonen zur Verfügung zu stehen.
- Ausbau der Suchtprävention für junge Menschen im ländlichen Raum: Um risikohaften Konsum von Substanzen oder Verhaltensweisen vorzubeugen, muss das Land Angebote der Aufklärung sowie niedrigschwelliger, vorurteilsfreier Beratung vor allem im ländlichen Raum ausbauen.
- Diskriminierung bekämpfen: Um eine flächendeckende Grundstruktur gegen Diskriminierung in Schulen zu entwickeln und die Demokratiekultur an Schulen zu stärken, setzen wir uns für den Ausbau von Weiterbildungsangeboten und schulexternen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern ein.
- Besserer Schutz von jungen Menschen vor Hass und Gewalt im digitalen Raum: Wir setzen uns sowohl für einen Ausbau der Aus- und Weiterbildungsangebote in den Schwerpunkten Demokratiebildung sowie Umgang mit Hass, Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus und Gewalt im Netz als auch für die Etablierung von Kontakt- und Beratungsstellen für von Hass und Gewalt im Netz betroffene junge Menschen ein. Insbesondere muss das Land präventive Angebote zur Aufklärung und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Netz schaffen.
- Geschehenes Leid anerkennen – ehemalige Kinder und Jugendliche der Haasenburg entschädigen: Bis heute leiden die ehemaligen Kinder und Jugendlichen der Einrichtungen der Haasenburg unter der ihnen widerfahrenen psychischen und physischen Gewalt. Wir setzen uns dafür ein, dass sie eine Entschädigung und therapeutische Unterstützung erhalten. Darüber hinaus fordern wir die Aufnahme „institutionalisierter Gewaltformen“ in die Liste der Anerkennungsgründe für Entschädigungen nach SGB XIV.