Stefan Wollenberg: Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt
Beamte der Polizei Luckenwalde offenbarten beim Ostermarsch am gestrigen Sonntag in Ludwigsfelde eine überraschende Rechtsauffassung zu einem antifaschistischen Musiktitel. Landesgeschäftsführer Stefan Wollenberg kommentiert den Vorgang:
„Musik muss Kritik pointiert ausdrücken dürfen. Das ist Teil der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Kunstfreiheit. Die Wortwahl von Marti Fischer im Titel ‚Nazis raus‘ mag nicht jedem Geschmack entsprechen – aber der Titel ist weder verboten, noch steht er unter einer Jugendschutzbeschränkung. Bei antifaschistischen Kundgebungen und Demonstrationen wird er regelmäßig im ganzen Land abgespielt.
Besonders verwunderlich: die Beamten begründeten ihre Ermittlungen vor Ort mit dem Vorwurf der Beleidigung. Das ist ein sogenanntes Antragsdelikt, dessen Annahme zumindest einen Beleidigten voraussetzt. Es gab vor Ort aber niemanden, der sich durch den Inhalt des Stückes beleidigt fühlte. Dass die Beamten außerdem mit der Beschlagnahmung des genutzten Telefons drohten und uns aufforderten, den Song bei künftigen Veranstaltungen nicht mehr abzuspielen, müssen wir als erhebliche und sehr bedenkliche Kompetenzüberschreitung werten.
Das Abspielen eines nicht indizierten und klar antifaschistischen Titels auf öffentlichen Veranstaltungen unterbinden zu wollen, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Meinungsfreiheit, der der Brandenburger Polizei nicht gut zu Gesicht steht! Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Ermittlungen umgehend eingestellt werden!“

