Kommunalverfassung verkommt zu Stückwerk?

Das vollmundig angekündigte größte Vorhaben dieser Wahlperiode muss nun der Einsicht weichen, dass ein so umfassender Novellierungsbedarf auch in den eigenen Reihen der Koalition nicht gesehen wird. Der beabsichtigte große Wurf kann, aus mangelnder Einsicht in die Realitäten der im Land praktizierten Kommunalpolitik, nicht zustande kommen.

Das Reformvorhaben der Landesregierung muss endlich konkret werden. Der Referentenentwurf zur Novellierung der Kommunalverfassung muss endlich an die Landtagsabgeordneten ausgereicht werden, damit sich eine breite öffentliche Diskussion entwickeln kann.

Wir begrüßen, dass die Landesregierung entgegen anderer Verlautbarungen doch nicht die ehrenamtlich arbeitenden Kreistage für die hauptamtlichen Bürgermeister öffnen möchte. Dazu hat auch der öffentliche Druck der Linkspartei.PDS beigetragen.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS sieht in der jetzigen Kommunalverfassung den Novellierungsbedarf in einer anderen Richtung. Die Einführung einer Bürgerkommune muss mit allen daraus resultierenden Elementen der direkten Demokratie wie das Absenken des aktiven und passiven Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-BürgerInnen und einfachere und kostengünstigere Verfahren für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide fest in der Kommunalverfassung verankert werden. Ebenso muss endlich der Bearbeitungszeitraum für die Genehmigung der kommunalen Haushalte durch die Kommunalaufsicht verbindlich festgelegt werden.

Die Diskussion darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die entscheidenden Handlungsfelder auf der kommunalen Ebene nach wie vor die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen sowie die seit Jahren stagnierte Funktionalreform sind.