Willkommen auch im Alltag…?!
Diese Feier ist für Zuwanderinnen und Zuwanderer ein wichtiger und feierlicher Moment. Aber sie ist nur ein Schritt auf dem langen Weg der Integration. Die Rahmenbedingungen für das Ankommen müssen im Alltag tauglich und praktisch erlebbar sein. Das neue Zuwanderungsrecht, einschließlich der Bleiberechtsregelungen, gewährleistet nicht die Voraussetzung für ein Willkommen im Alltag, insbesondere was die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betrifft.
So ist der Zugang zum Arbeitsmarkt beispielsweise noch nicht vorbehaltlos möglich. Voraussetzung dafür wäre der Verzicht auf so genannte Vorbehaltsprüfungen durch die Arbeitsagenturen. Obwohl eigentlich aufgehoben, führen Arbeitsagenturen diese Prüfungen offenbar immer noch durch. Durch diese Prüfung werden Deutsche, EU-Ausländer und Spätaussiedler bei der Arbeitsplatzvermittlung bevorzugt. Angesichts der Arbeitsplatzsituation in Brandenburg ist es damit sehr schwierig für geduldete Ausländer, die über Jahre nicht arbeiten durften, jetzt einen Arbeitsplatz zu finden. Zudem wird für aufgenommene Tätigkeiten ein Mindestlohn von 6,50 € verlangt, ehe eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Bei den sich bietenden Arbeitsgelegenheiten auf dem Arbeitsmarkt (zum Beispiel im Gastronomiebereich) ist das für diese Menschen eine kaum zu erfüllende Bedingung.
Deshalb fordert die LINKE, dass sich die Arbeitsagenturen und Ausländerbehörden in konzertierten gemeinsamen Aktionen darum bemühen, Arbeitsmöglichkeiten für geduldete Ausländer zu vermitteln. Auch der Zugang zu Sprachkursen sollte nicht allein vom eignen Geldbeutel abhängen, sondern vom Land finanziell unterstützt werden. Ganz besonders die Städte und Gemeinden, in denen Integration unmittelbar praktiziert wird, bedürfen der Unterstützung und der Schaffung solcher Bedingungen, um den neuen Mitbürgern zu zeigen, dass ihr Ankommen ein wirkliches Willkommen ist.