Sorbische Stiftung: Nicht nur der Bund – auch Brandenburg steht in der Pflicht

Im Zusammenhang mit den Kürzungsplänen des Bundes und den Sperrvorschlägen der Brandenburger Landesregierung in Bezug auf die Stiftung für das sorbische Volk erklärt die Fraktionsvorsitzende Kerstin Kaiser:

Die Stiftung für das sorbische Volk hat seit 1991 enorme Leistungen zum Erhalt und zur Revitalisierung der sorbischen Sprache und Kultur erbracht. Trotz erheblich verringerter finanzieller Zuschüsse des Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen wurden in ihrem Auftrag neue Aufgaben, insbesondere im Bereich der Bildung, wahrgenommen.
Die Position der Bundesregierung zur künftigen Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk ist völlig inakzeptabel. Die in diesem Kontext erfolgte Veröffentlichung eines Berichts des Bundesrechnungshofes ist zudem skandalös. Nicht nur deshalb, weil in ihm – von der Bundesregierung bisher unwidersprochen- die Behauptung aufgestellt wird, die Regelung des Einigungsvertrages zur Förderung der Sorben (Wenden) durch den Bund wäre „verbraucht“. Diese „Begleitmusik“ soll es den Haushältern offensichtlich erleichtern, die Mittel für die Stiftung in bisher nie gekannter Weise zu reduzieren.

Ebenso skandalös ist, dass man von der Brandenburger Landesregierung zu all dem nichts hört. Nachdem Abgeordnetenanfragen im Landtag mit Verweis auf laufende Verhandlungen immer wieder abgewehrt wurden, haben Matthias Platzeck und seine Kollegen jetzt mit dem Haushalt Tatsachen geschaffen: 600.000 Euro – und damit fast ein Viertel der für die Stiftung vorgesehenen Mittel – sollen gesperrt werden. Das ist das klare Signal an die Sorben: Brandenburg wird nur ein Sechstel des Bundeszuschusses an die Stiftung zu überweisen, keinen Cent mehr.Im Unterschied zu CDU-Ministerpräsident Milbradt, der die Höhe der Landeszuschüsse beibehalten will, fehlt von Brandenburg ein solches Bekenntnis. Die Landesregierung interessiert offenbar nicht, ob und wie die Stiftung ihre vertraglich fixierten Aufgaben erfüllen kann. Durch Schweigen unterstützt man die irrationale Einschätzung des Bundesrechnungshofes, verabschiedet man sich vom Einigungsvertrag. Gibt der Bund weniger, will auch Brandenburg dem folgen.
Wir fordern die Landesregierung auf, endlich Farbe zu bekennen: Nicht nur der Bund, auch das Land Brandenburg stehen in der Pflicht und in der verantwortung, wenn es um eine angemessene Finanzierung für die sorbischen (wendischen) Einrichtungen und die Projektarbeit zum Erhalt und zur Revitalisierung des Sorbischen in der Bundesrepublik geht. Gerade Brandenburg mit seiner 850jährigen Geschichte hat allen Grund, auf diese Weise auch staatliches Unrecht gegenüber den Sorben (Wenden) wieder gut zu machen. Wir stehen hinter dem Forderungen der Stiftung und der Domowina für die künftige Finanzierung.

Zum Hintergrund:
Die Domowina und die Stiftung für das sorbische Volk hatten sich am 2. Februar an die Bundesregierung mit dem Antrag gewandt, ausgehend von dem Aufgabenzuwachs und unter Berücksichtigung der Inflationsrate und der Kürzungen der vergangenen Jahre für die Jahre 2008 bis 2011 folgende Bundeszuschüssen einem neuem Finanzierungsabkommen festzuschreiben: 8.267.000, 8.384.000, 8.629.000 bzw. 8.629.000 Euro. Für Brandenburg wurden folgende Höhen gefordert: 2.755.000, 2.794.000, 2.876.000 sowie 2.876.000 Euro. Im Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2008 sind Bundesmittel in Höhe von 7,0 Millionen Euro vorgesehen (2007: 7,6 Mio); enthalten ist zudem ein Haushaltsvermerk, nach dem ohne Begründung eine Sperre in Höhe von 2 Mio Euro ausgesprochen werden soll.
Die Brandenburger Landesregierung hat – wie 2007 – auch für 2008 und 2009 Landesmittel in Höhe von 2,615 Mio Euro vorgesehen, allerdings wird auch hier eine Sperre von 600.000 Euro vorgeschlagen. Die Aufhebung der Sperre „erfolgt bei Abschluss eines ab dem Haushaltsjahr 2008 geltenden Finanzierungsabkommens entsprechend dem Fiannzierungsanteil Brandenburgs.“ Dabei „vergisst“ die Landesregierung, dass auch im bisher gültigenden Finanzierungsabkommen der Finanzierungsanteil Brandenburg (1/6 der Gesamtmittel der Stiftung) als Mindestgröße und nicht als Höchstgrenze benannt wurde, und dass Manfred Stolpe sich 1998 – zusammen mit Kurt Biedenkopf – bei der Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens zur Beibehaltung der damals geltenden Größenordnung verpflichtet hatte.
Im Unterschied zum Bund und zu Brandenburg hat Sachsen in dem für die Jahre 2008 und 2009 beschlossenen Haushaltsplan – ohne Wenn und Aber – wie in den Vorjahren 5,4538 Mio Euro festgeschrieben.