Kritik der LINKEN durch Diskussion um Mittelzentren bestätigt

Zur Stellungsnahme des Kreistages Märkisch Oderland zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes LEP B-B erklären die Landtags- und Kreistagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE. aus MOL Kerstin Kaiser, Renate Adolph und Wolfgang Heinze:

Die teilweise sehr kontroverse Diskussion zur Stellungnahme des Kreistages Märkisch Oderland zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes LEP B-B bestätigt die generelle Kritik der LINKEN am von der Landesregierung geplanten Zentralen Ortesystem.
Die Konzentration künftiger Fördermittel des Landes für Infrastruktur auf rund 50 Mittelzentren behindert nicht nur die Entwicklung aller Regionen in Brandenburg. Sie führt auch zunehmend zu mehr Entsolidarisierung und Kirchturmdenken der einzelnen Kommunen. Die zum Teil heftigen Auseinandersetzungen der Gemeinden Neuenhagen und Hoppegarten zur Ausweisung als Mittelzentrum belegen dies.

Wir unterstützen die Forderung des Kreistages MOL nach einem gemeinsamen Mittelzentrum in Funktionsteilung Neuenhagen / Hoppegarten. Zwischen beiden Gemeinden besteht seit Anfang 2006 ein Kooperationsvertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit, der eine abgestimmte Entwicklung regelt und der Gefahr unwirtschaftlicher Doppelentwicklung entgegenwirken soll. Gleiches trifft für die Städte Erkner und Rüdersdorf zu. Lediglich Erkner ist als Mittelzentrum vorgesehen. Auch hier befürworten wir die Einordnung eines Mittelszentrums Erkner / Rüdersdorf bei Berlin in Funktionsteilung zur gemeinsamen Entwicklung der Region.

Bei genauer Betrachtung der Entwicklungsplanung tut sich der Verdacht auf, dass die Landesregierung das ZOS zum Teil recht beliebig erstellt hat. Wir stimmen mit dem Kreistag MOL auch darin überein, dass durch den geplanten Wegfall von Klein- und Grundzentren flächendeckende und ausreichende Leistungen der Daseinsvorsorge der ländlichen Bevölkerung kaum abgesichert werden können. Kommunale Infrastruktur muss vor allem innerhalb des peripheren ländlichen Raumes wie im Oderbruch langfristig durch die Festlegung solcher Siedlungsschwerpunkte weiterhin gesichert werden.