Stobrawa lässt Funktion ruhen und sucht Gespräch mit allen Fraktionen
Im Zusammenhang mit den Gerlinde Stobrawa betreffenden und jetzt veröffentlichten Dokumenten des MfS erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Brandenburg, Thomas Nord:
„Gerlinde Stobrawa wurde in der ersten Legislaturperiode des Brandenburger Landtages (1991) so wie alle anderen Abgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS überprüft.
Seitdem ist öffentlich bekannt, dass es eine Registrierung von Gerlinde Stobrawa als IM ‚Marisa‘ gibt. Sie hatte in ihrer Funktion als Mitglied des Rates des Bezirkes Frankfurt/Oder dienstliche Kontakte zum MfS. Auch dies ist seit 1991 bekannt.
Gerlinde Stobrawa hat im Rahmen dieser Überprüfung von 1991 weder diese dienstlichen Kontakte bestritten, noch hat sie bestritten, dass ein Offizier des MfS (mit dem Frau Stobrawa schon vor seiner Tätigkeit für das MfS als Kollegen in der FDJ-Bezirksleitung zusammen gearbeitet hat) im März 1988 mit ihr ein Gespräch geführt hat, um sie als IM ‚Marisa‘ zu verpflichten. Ob sie in diesem Zusammenhang eine Erklärung unterschrieben hat, kann Gerlinde Stobrawa nicht mit Verlässlichkeit sagen. Sie schließt es aber nicht aus. Da sie aber zu keiner Zeit bestritten hat, dass ihr in Folge des Gesprächs mit dem Offizier des MfS klar war, das sie als IM geführt wurde und einen Decknamen hatte, ist die Frage, ob es darüber hinaus eine schriftliche Erklärung gab, zweitrangig. Gerlinde Stobrawa hat weiterhin erklärt, dass sie diese Zusammenarbeit mit dem MfS als IM nicht wollte, sie sich daher ihrem damaligen Dienstvorgesetzten offenbarte und damit die Konspiration mit dem MfS gebrochen hat. Gerlinde Stobrawa ist der festen Überzeugung, dass sie wissentlich zu keiner Zeit die Tätigkeit als IM ausgeübt hat. Diese Einschätzung und die Tatsache, dass sich Gerlinde Stobrawa als Abgeordnete der PDS öffentlich vielen Debatten um die Geschichte und den Umgang mit den Biographien, einschließlich der eigenen, gestellt hat, war für die PDS eine Grundlage für ihre Nominierung als Vizepräsidentin des Landtages im Jahr 2005. Dieser Hintergrund war 2005 auch Bestandteil einer Vorstellung im damaligen Vorstand der CDU-Fraktion, im Beisein mehrerer Minister der CDU.
Die jetzt von der BStU veröffentlichten und am 23. September 2009 erstellten Unterlagen zeigen zunächst, dass die Darstellung von Gerlinde Stobrawa in wesentlichen Punkten dem Erkenntnisstand von 1991 entspricht. Zugleich gibt es Dokumente, die offensichtlich vom MfS-Offizier mit entsprechender Technik aufgenommen und in schriftlichen Berichten festgehalten wurden. Diese Dokumente lassen Zweifel an der bisherigen Darstellung von Gerlinde Stobrawa aufkommen. Sie ist nicht in der Lage diese Zweifel nachhaltig auszuräumen, bleibt aber bei ihrer Darstellung des Vorgangs. Es ist auch insgesamt unklar, welche Unterlagen 1991 zur damaligen Einschätzung der Ehrenkommission führten, da Gerlinde Stobrawa nur die schon damals veröffentlichte Karteikarte zur Kenntnis erhalten hatte.
Das ist für DIE LINKE und für den Koalitionspartner eine schwierigen Situation, die entsprechend dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Überprüfung der Abgeordneten auf Zusammenarbeit mit dem MfS geklärt werden muss. Gerlinde Stobrawa wird sich, wie schon 1991, einer wie auch immer gearteten Empfehlung im Rahmen dieses Verfahrens nicht verweigern.
Obwohl Gerlinde Stobrawa dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit dem MfS als IM weiterhin widerspricht, muss sie zur Kenntnis nehmen, dass sie Zweifel an dieser Aussage nicht mit letzter Konsequenz ausräumen kann. Daraus folgt, dass das Amt der Vizepräsidentin des Landtages Schaden zu nehmen droht. Daher wird Frau Stobrawa diese Funktion mit sofortiger Wirkung ruhen lassen. Sie wird in der kommenden Woche das Gespräch mit allen Fraktionen im Landtag suchen, um ihre Einschätzung der Vorgänge darstellen zu können. Sollte sich im Ergebnis dieser Gespräche mehrheitlich die Forderung ergeben, dass sie diese Funktion nicht mehr ausüben soll, ist Frau Stobrawa bereit, das Amt niederzulegen. Sie hofft mit diesen Schritten, den Weg für eine faire Bewertung ihres bisherigen und auch zukünftigen Umgangs mit ihrer Biographie frei zu machen, und gleichzeitig die Würde des Amtes zu wahren.“