DIE LINKE nimmt deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag ernst

Am 17. Juni 1991 wurde der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Aus diesem Anlass erklärt das Mitglied des Parteivorstandes der LINKEN Dr. Renate Harcke:

„Die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages war – zusammen mit der des Ende 1990 abgeschlossenen deutsch-polnischen Grenzvertrages – ein Ereignis von historischer Bedeutung in den deutsch-polnischen Beziehungen. Denn zentral war die Anerkennung der Unverletzlichkeit der polnischen Westgrenze und der Verzicht auf Gebietsansprüche durch die Bundesrepublik – bis 1990 keineswegs eine Selbstverständlichkeit in der ‚alten‘ Bundesrepublik.

Auf der zwischenstaatlichen Ebene und insbesondere in den Ländern an der deutsch-polnischen Grenze hat sich seitdem eine vielfältige partnerschaftliche und zukunftsgerichtete Zusammenarbeit entwickelt. Die rot-rote Landesregierung Brandenburgs hat diese Zusammenarbeit für die nächste Landtagssitzung umfassend dokumentiert.

In mancher Feiertagsrede aus Anlass des Jahrestages (so auch vergangenen Freitag im Bundestag) wird nun der Eindruck vermittelt, die Bundesrepublik hätte alle ihre ‚Schularbeiten‘ in Sachen deutsch-polnischer Verständigung und Aussöhnung gemacht. Das Gegenteil ist der Fall: Nicht nur die Störfeuer des Bundes der Vertriebenen, die zum Teil auch offizielle Unterstützung von Regierungsvertretern auf Bundes- und Länderebene erhalten, belasten immer wieder die deutsch-polnischen Beziehungen. Auch manche andere seit Jahren ungelöste Frage ruft bei den Polen und in Polen immer wieder Verunsicherung oder auch Zorn hervor.

Dazu gehört auch die ‚Hartleibigkeit‘ der Bundesrepublik in Sachen Anerkennung der polnischen Minderheit in Deutschland: Wenn CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Bundestag erklären, sie wollen ‚Angehörige der damaligen polnischen Minderheit‘, ‚die in Konzentrationslagern umgebracht wurden und deren Organisationen verboten und enteignet wurden‘, als ‚Opfer ehren und rehabilitieren‘, so zeigt das die ganze Scheinheiligkeit der Mehrheit des Bundestages, zu der DIE LINKE ausdrücklich nicht gehören will.

DIE LINKE nimmt den Text des Nachbarschaftsvertrages ernst: Damals haben sich beide Partner in Artikel 20 bekannt, dass ‚Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen‘ und Angehörige ‚der deutschen Minderheit in der Republik Polen, das heißt Personen polnischer Staatsangehörigkeit, die deutscher Abstammung sind oder die sich zur deutschen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen‘, ‚das Recht (haben), einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln‘. Diese Formulierungen entsprechen exakt dem, was die europäischen Minderheitenabkommen in den neunziger Jahren als Grundlage für die Anerkennung von nationalen Minderheiten formuliert haben. Nach der, mit 52 Jahren Verspätung, nun hoffentlich erfolgenden Rehabilitierung jener Angehörigen der polnischen Minderheit in Deutschland, die den Nazi-Schergen zum Opfer gefallen sind, ist der nächste Schritt – die Anerkennung als nationale Minderheit im Sinne der Abkommen des Europarats – zwingend.“