Fördern und auszahlen: Wenn Unternehmen Fördermittel nicht abrufen, wird der Förderzweck überprüft – auch bei Human Bioscience

Haben Unternehmen einmal einen Zuwendungsbescheid für eine Förderung durch das Land erhalten, sind die dafür benötigten Gelder im Haushalt einzustellen und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. An das Unternehmen ausgezahlt wird erst, wenn dieses die Gelder anfordert. Es sind Voraussetzungen zu erfüllen, zum Beispiel Investitionen des Unternehmens.

Nachdem ich im November 2009 Wirtschaftsminister wurde, habe ich 2010 veranlasst, dass überprüft wird, welche Unternehmen bereits bewilligte Gelder nicht abgerufen haben; zum Beispiel, weil sich Investitionen wegen der Finanzkrise zeitlich verzögert haben. Damit sollte geklärt werden, ob bei diesen Unternehmen der Förderzweck überhaupt noch vorhanden ist oder sich der Umfang von geplanten Investitionen geändert hat. Wenn es dabei Änderungen gibt, kann ein Förderbescheid ganz oder teilweise widerrufen werden. Damit können die dann nicht mehr gebundenen Mittel für andere Förderanträge verwendet werden. Wenn eine Förderung durch den Landesförderausschuss (Vertreter der Kammern, Banken und des Wirtschaftsministeriums) bewilligt wurde, ist die Landesinvestitionsbank (ILB) danach für Auszahlungen und Kontrolle zuständig.

Kein Unternehmen hat ein Anrecht auf Förderung, ist der Beschluss jedoch gefasst, hat es einen Rechtsanspruch auf Auszahlung der Summe, sofern die Fördervoraussetzungen geschaffen worden sind. Nur weil es danach einen Regierungswechsel gibt, kann nicht die nachfolgende Regierung einen Fördermittelbescheid aufheben. Regress- und Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegen das Land wären die Folge.

Für die Firma Human Bioscience (HB) mit Niederlassung in Luckenwalde bewilligte 2008 der Landesförderausschuss eine Gesamt-Förderung von 13,53 Mio. Euro. HB hatte bis April 2011 eine erste Auszahlung in Höhe von 3,3 Mio. Euro erhalten. Seitdem ruhten Aktivitäten des Unternehmens. Deshalb wollte ich vom Eigentümer des Unternehmens belegen lassen, inwieweit noch eine Investitionsabsicht am Standort Luckenwalde besteht. Dazu nutzte ich 2011 eine Dienstreise in die USA, während der ich im übrigen auch Gespräche mit dem in Hennigsdorf produzierenden Bombardier, mit dem Kupferproduzenten KSL und Universitäten führte.

HB bestätigte seine weitere Investitionsabsicht in Luckenwalde. Im September 2011 beantragte HB eine Auszahlung im Rahmen des Fördermittelbescheides. Aufgrund der Angaben des Unternehmens in den Jahren 2010 und 2011 und wegen eines anonymen Schreibens, das die Firma des Betruges verdächtigte, kam die ILB zu dem Schluss, dass eine vertiefte Prüfung des Finanzierungs-, des Technik- und des Baukonzeptes notwendig ist. Deshalb wurde nach § 6 Subventionsgesetz im April 2012 die Staatsanwaltschaft informiert. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafanzeige, sondern um eine Mitteilung, dass Sachverhalte überprüft werden müssen, um Subventionsbetrug auszuschließen. Dieser Prozess bei der ILB nahm mehrere Monate in Anspruch. Während dieses Zeitraums beschwerte sich HB beim Wirtschaftsministerium über die verzögerte Auszahlung. Deshalb führte ich mehrere Gespräche mit der ILB, dem Unternehmen und den Fachleuten des Ministeriums zum jeweiligen Sachstand – das war kein Eingriff in die Tätigkeit der ILB. Die in der Subventionsanzeige aufgeführten Punkte der ILB bestätigten sich in diesen Monaten nicht. Es gab keine Hinweise auf einen Subventionsbetrug.

Damit war die ILB verpflichtet, die Förderung in Höhe von 3,2 Mio. Euro auszuzahlen. Darüber wurde die Staatsanwaltschaft am 28. September 2012 informiert. Umgedreht erfuhren weder Wirtschaftsministerium noch ILB zu diesem Zeitpunkt, ob staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen HB eingeleitet wurden. Erst im November 2012 – Wochen nach der Auszahlung – forderte die Staatsanwaltschaft die Förderakten von HB an, informierte jedoch nicht darüber, ob sie Ermittlungen einleitete. Von diesem Zeitpunkt an hat die ILB keine weiteren Auszahlungen vorgenommen, weil sie staatsanwaltliche Ermittlungen vermutete. Dann ruhen Auszahlungen von Fördermitteln, um Missbrauch zu verhindern.

HB hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet, die Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch und hat Anfang 2014 zwei Mitarbeiter von HB in U-Haft genommen. Das ist der derzeitige Stand. Es gab kein Fehlverhalten durch das Wirtschaftsministierum oder die ILB. Das Land Brandenburg hat sich seit 2009 gut wirtschaftlich entwickelt, der Anspruch der LINKEN, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Stabilität miteinander zu verbinden, wird umgesetzt. Das ist ein Erfolg der „rot-roten“ Landesregierung. Aufgrund fehlender politischer Konzepte sind Teile der Opposition offenbar umgeschwenkt auf die Diskreditierung meiner Arbeit und die von vielen Partnern. Ich habe kein Verständnis für diese Art politischen Agierens.

Ralf Christoffers
Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg