Betriebsratswahlen 2014 – auch unsere Sache!
Mitdenken, mitbestimmen, mitmachen – unter diesem Motto werben der DGB und seine Gewerkschaften für die Betriebsratswahlen. Diese werden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai durchgeführt. In Betrieben, die – obwohl es möglich wäre – keinen Betriebsrat haben, ist eine Wahl natürlich auch außerhalb dieses Zeitraums möglich.
Betriebsräte, Teil der Geschichte der sozialen Bewegung…
Betriebsräte als gewählte Organe der abhängig Beschäftigten gibt es seit fast hundert Jahren, erstmals wurden sie nach der Novemberrevolution 1918 in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankert. Entstanden sind sie als Ergebnis des Kampfes um betriebliche Interessenvertretungen der Belegschaften in Ergänzung zur überbetrieblichen Interessenvertretung durch die Gewerkschaften.
Nach der Zerschlagung der Nazi-Diktatur, deren „Volksgemeinschafts-Ideologie“ weder Gewerkschaften noch Betriebsräte duldete, wurden schon bald wieder Betriebsräte gebildet.
Nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen der CDU-geführten Bundesregierung und den Gewerkschaften, die sogar von politischen Streiks begleitet wurden, wurde mit Bundestagsmehrheit 1952 das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz wurden die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsräte geregelt. Der DGB kritisierte vor allem die fehlende Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Entscheidungen und die Abkoppelung der Betriebsräte von den Gewerkschaften.
Seitdem wurde es mehrfach geändert und seit 2001 gilt die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Kern der Kritik von 1952 – fehlende wirtschaftliche Mitbestimmung und unzureichende Rechte der Gewerkschaften im Betrieb – ist zwar immer noch berechtigt. Zugleich ist festzustellen, dass (auch durch außerparlamentarischen Druck) substantielle Verbesserungen bei den Rechten der Betriebsräte durchgesetzt werden konnten.
Was können Betriebsräte tun?
Der Betriebsrat kann kollektive Regelungen mit dem Arbeitgeber z.B. zur Arbeitszeitverteilung und -gestaltung, zu Urlaubs- und Entlohnungsgrundsätzen, zur Ausgestaltung des Arbeitsschutzes vereinbaren. Im Streitfall kann er Betriebsvereinbarungen mit Hilfe einer Einigungsstelle durchsetzen, er ist also nicht allein von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.
Betriebsräte überwachen die Einhaltung von Gesetzen und bestehenden Tarifverträgen. Die Erfahrung zeigt, dass die korrekte Anwendung von Tarifverträgen mit Betriebsrat deutlich besser funktioniert, ein Betriebsrat für die Beschäftigten also „bares Geld“ wert ist.
Dass der Betriebsrat bei personellen Maßnahmen beteiligt werden muss, schützt die Beschäftigten. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es schon deshalb weniger willkürliche Kündigungen, weil der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden muss. Beachtet der Arbeitgeber dies nicht, ist die Kündigung unwirksam.
Unternehmerische Entscheidungen kann ein Betriebsrat selten verhindern, er kann diese aber beeinflussen und z.B. durch Sozialpläne für die Beschäftigten einiges erreichen.
Auch im wichtigen Bereich der Aus- und Weiterbildung haben Betriebsräte Mitbestimmungsrechte – sie können z.B. direkten Einfluss auf innerbetriebliche Weiterbildungsangebote nehmen.
Betriebsräte sind gelebte Demokratie im Betrieb…
Ein Betriebsrat soll dafür sorgen, dass die Belegschaft weiß, was im Betrieb/Unternehmen vor sich geht. Denn der Arbeitgeber muss den Betriebsrat umfassend informieren, damit dieser die Interessen der Beschäftigten vertreten kann. Der Betriebsrat seinerseits muss Einblick in seine Arbeit geben, z.B. bei regelmäßigen Betriebsversammlungen. Durch aktive Kommunikation und Beteiligung der Beschäftigten entsteht Selbstbewusstsein und Befähigung zu aktivem Handeln.
Betriebsräte haben Rechte und genießen Schutz
Damit Betriebsräte ihre Aufgaben wahrnehmen können, muss ihnen der Arbeitgeber z.B. Arbeitsmittel und Technik zur Verfügung stellen. Für die Betriebsratstätigkeit gibt es Ansprüche auf (zeitweise bis vollständige) Freistellung von der Arbeit. Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Qualifizierung, z.B. durch Teilnahme an Lehrgängen ihrer Gewerkschaft. Und sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz ab der Kandidatur bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium.
Gewerkschaften, Betriebsräte, Beschäftigte – Erfolg geht nur gemeinsam!
Gute und engagierte Betriebsräte wissen, dass sie nur im Zusammenwirken mit einer überbetrieblichen Interessenvertretung erfolgreich sein können, deshalb sind sie Mitglied und engagierter Teil ihrer Gewerkschaft. Die Gewerkschaften wissen, dass die Betriebsräte mit ihrer Kompetenz wesentlich für die Zukunftsentwicklung sind. Und entscheidend ist, dass die Beschäftigten ihren Betriebsrat stark machen: als Wählerinnen und Wähler, als Kandidatinnen und Kandidaten und natürlich auch nach der Wahl!
Betriebsratswahlen sind auch unsere Sache…
Eigentlich klar, dass Mitglieder und Sympathisant/innen der LINKEN sich für die Wahl starker, gewerkschaftlich verankerter Betriebsräte einsetzen sollten. Denn ein wesentlicher Teil unseres Kampfes für soziale Gerechtigkeit ist das Engagement im betrieblichen Alltag.
Unterstützt die Wahl von Betriebsräten – die zuständigen Gewerkschaften helfen gern! Auch wir als LAG Betrieb&Gewerkschaft stehen, soweit möglich, gern mit Rat und Tat zur Seite! Zu erreichen sind wir über Thragre.Sbff@tzk.qr.
Günther Waschkuhn
AG Betrieb&Gewerkschaft Brandenburg