Regelaltersgrenze von 67 Jahren bleibt

Die Bundesregierung hält auch weiterhin an der umstrittenen Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre fest. In dem zweiten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 heißt es, die schrittweise Anhebung sei weiterhin notwendig und vertretbar. Die SPD hat sich offensichtlich von ihrer Forderung, den Einstieg in die Rente mit 67 auszusetzen, bis mindestens die Hälfte der 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (z.Z. in Deutschland ein Drittel), verabschiedet. In Brandenburg liegt die Beschäftigungsquote bei 7,1 Prozent (Stand: März 2014). Die LAG Betrieb&Gewerkschaft Brandenburg lehnt eine grundsätzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren weiterhin ab und fordert Maßnahmen, die es älteren Erwerbstätigen ermöglicht, die Altersgrenze von 65 Jahren abschlagsfrei zu erreichen. Darüber hinaus gilt es sich zu Übergangsregelungen zu verständigen, die den Interessen der Beschäftigten entsprechen und in der Summe kein reines Rentenkürzungspaket darstellen.