Linke Frauen fordern Streichung des § 218

Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper war eine der zentrale Forderungen der Frauenbewegung der 70er Jahre. Es war die Forderung nach Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch, damit die Frau alleine darüber entscheiden kann, ob und wann sie Kinder haben will – oder eben nicht.

1972 verabschiedete die DDR-Volkskammer das „Gesetz zur Unterbrechung der Schwangerschaft“. In diesem Gesetz ist die Fristenlösung verankert, d.h.  eine Abtreibung ist innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen nicht rechtswidrig und somit grundsätzlich straffrei. Es bestand keine Beratungspflicht. Erst 1992, mit der Reform des § 218, die nach dem Beitritt der DDR zur BRD vom Bundestag gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen beschlossen wurde, gilt die Fristenlösung allerdings mit Beratungspflicht, für Gesamtdeutschland. Der Schwangerschaftsabbruch ist immer noch illegal und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Unterstützt von den Kirchen findet seit 2002 jährlich, der sog. „Marsch für das Leben“ statt. Abtreibungsgegner demonstrieren für ein Abtreibungsverbot, für die Verschärfung des § 218. So auch in diesem Jahr, am 10. September in Berlin vor dem Bundeskanzleramt.

Auch wenn das Demonstrationsrecht für alle gilt,  jede gesellschaftlich relevante Gruppe kann ihre Meinung sagen und dafür demonstrieren. Wir müssen uns aber zur Wehr setzen, wenn die Kirche moralische Grundsätze durchsetzen will, die sie jahrhundertelang selbst nicht beachtet hat. Wo es um Schutz des Lebens geht, kann die Kirche keinerlei Autorität für sich beanspruchen. Zu viele Morde haben ihre „unfehlbaren“ Päpste auf dem Gewissen. Wenn die katholische Kirche weiterhin auf den § 218 beharrt, den sogar verschärfen will,  dann geht es ihr in erster Linie um Disziplinierung. Es werden nicht zu wenig Kinder geboren, sondern zu viele. Die Kirche ist verantwortlich für den Hungertod der Kinder in den Entwicklungsländern, in denen Menschen dem katholischen Glauben anhängen, da den Gläubigen Verhütungsmittel verboten sind. Hier ist die Kirche gefordert, Leben zu schützen.

Zum Thema „Frauen im Recht“ bietet die LAG Linke Frauen Brandenburg einen Vortrag an.
„Mein Bauch gehört mir“ – oder wem sonst? Mit dieser provozierenden Parole war die Frauenbewegung angetreten, um die ersatzlose Streichung des § 218 zu erreichen. Der Vortrag soll darüber aufklären, wie es zur Entmündigung von Frauen kommen konnte und wieso Männer bestimmen können, dass die Frau bestraft werden muss, wenn sie sich gegen ein Kind entscheidet.

Herta Venter
Sprecherin Linke Frauen