Gegen die Übertragung von Aufgaben der elementaren Daseinsvorsorge auf die Kommunen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt der Partei DIE LINKE. Brandenburg wendet sich im Zuge der Leitbilddebatte zur Verwaltungsstrukturreform 2019 im Land Brandenburg gegen die beabsichtigte pauschale Übertragung von Umweltaufgaben (Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft) auf die Landkreise. Es mag Detailaufgaben geben, die auf Kreisebene besser erledigt werden können. Auf die Mehrheit der Aufgaben trifft dies jedoch nicht zu.

Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass sich Aufgabenübertragungen auf die Landkreise nicht bewährt haben (z. B. Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen). Bundesländer, in denen diese Aufgaben von zentralen Landesbehörden wahrgenommen werden, haben damit gute Erfahrungen (z. B. Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg).

Umweltaufgaben erfordern in der Regel spezialisiertes Fachpersonal, das vom Land besser vorgehalten werden kann als von den Kreisverwaltungen. Auf vielen Spezialgebieten kommen nur auf Landesebene die nötigen Fallzahlen zustande, die auch zur Auslastung dieses Fachpersonals führen.

Die Aufgabenerfüllung auf Landkreisebene erweist sich in der Regel als wesentlich teurer, weil in der Summe wesentlich mehr Personal benötigt wird. Da sich bei niedrigen Fallzahlen eine Person mit unterschiedlichsten Sachverhalten befassen muss, geht die Entwicklung vom Spezialisten zum Generalisten. Benötigtes Spezialwissen wird entweder nicht berücksichtigt oder muss teuer extern zugekauft werden. Damit einher geht die Gefahr einer Verschlechterung der Aufgabenerfüllung.

Zudem warnen Verwaltungswissenschaftler vor der Gefahr der Politisierung von Entscheidungen. Auf der Ebene des Landkreises überwiegen häufig z. B. Interessen der Gewerbeansiedlung, die Umweltinteressen in den Hintergrund treten lassen.

Ein besonderes Problem stellen die Brandenburgischen Großschutzgebiete dar, deren erfolgreiche Entwicklung erst kürzlich anlässlich des 25. Jahrestages der Verabschiedung des DDR- Nationalparkprogramms von vielen Seiten gewürdigt wurde, auch vom zuständigen Landesminister und von einer Vertreterin der UNESCO. Eines der Geheimnisse der erfolgreichen Entwicklung dieses „Tafelsilbers der deutschen Einheit“ besteht darin, dass sie von Anfang an durch eine zentrale Leitung auf Landesebene nach einheitlichen Kriterien gesteuert wurde. Dieses Erfolgsmodell stünde auf dem Spiel, wenn die Leitung von Naturparks auf Landkreise überginge. Dies stünde auch im krassen Widerspruch zur Forderung des Koalitionsvertrages, die Großschutzgebiete zu stärken.

Wir fordern deshalb:

  • Erhaltung des Systems der Brandenburgischen Großschutzgebiete (Biosphärenreservate und Naturparks) in Landeshoheit
  • Keine pauschale Übertragung von Landesaufgaben auf die Landkreise
  • Vor Übertragung von Landesaufgaben deren einzelne Prüfung auf fachliche, haushalterische und politische Sinnhaftigkeit.