Einwand VI: „Aber die Kultur! – Sie wird Schaden nehmen.“
Damit Brandenburg sich treu bleiben kann, muss es sich verändern. Darum brauchen wir eine Verwaltungsstrukturreform. Es gibt Einwände dagegen. Hier der Faktencheck. Einwand VI: „Aber die Kultur! – Sie wird Schaden nehmen.“
Für landesweit bedeutsame Kultureinrichtungen bedeutet die Reform: ihre Finanzierung wird bei Land und Kommunen eine breitere und solidarische Basis haben. Dabei sollen die Kommunen um rund 11 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden. Kommunale Theater und Orchester und weitere bedeutende Kulturstätten in den Oberzentren Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Cottbus, in Schwedt und in Senftenberg werden durch ein stärkeres Engagement des Landes dauerhaft abgesichert. Dazu wird es einen neuen Schlüssel für die Finanzierung geben: 50 Prozent zahlt das Land, 30 Prozent werden über das Gesetz zum kommunalen Finanzausgleich bereitgestellt und 20 Prozent trägt die jeweilige Kommune bei.