Mehr als nur ein Abschiebestopp!

Am heutigen Freitag beschloss der Landtag Brandenburg einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition, der deutlich über einen zeitlich begrenzten Abschiebestopp hinausgeht.
Dazu erklärt der Landesvorstand DIE LINKE Brandenburg:

„Für DIE LINKE ist klar: wir sind gegen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete und stehen auch weiterhin dafür, Menschen nicht nach Afghanistan abzuschieben. Deshalb begrüßt DIE LINKE Brandenburg den Beschluss des Landtages.
Der LINKEN ist es wichtig, langfristige Sicherheit für die Betroffenen zu ermöglichen und nicht nur einen Abschiebestopp für die den Bundesländern möglichen drei Monate. Brandenburg tut alles in der Macht eines Bundeslandes stehende, Menschen aus Krisen- und Kriegsgebiet ein Bleiberecht zu gewähren.
Effektiv und dauerhaft Abschiebungen verhindern kann jedoch nur der Bund: Durch Erlass eines bundesweiten Abschiebestopps oder durch eine Neubewertung der Sicherheitslage in diesen Gebieten. Erst wenn die Lageeinschätzung des Bundes überarbeitet wird, können die zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes greifen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung dringend auf, unter Einbeziehung von Hilfsorganisationen eine Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan vornehmen.
Wir sind froh, dass Brandenburg sich nicht an den Sammelabschiebungen des Bundes beteiligt hat und setzen uns dafür ein, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Der Landtag fordert die Landesregierung in seinem Beschluss auf, darauf hinzuwirken, dass die Ausländerbehörden in Brandenburg, alle humanitären Spielräume des Aufenthaltsrechts nutzen, um keine Menschen in Kriegsgebiete abzuschieben, ähnlich der Brandenburger Regelung zum Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt. In Brandenburg muss jeder Einzelfall gründlich geprüft und die vorhandenen Ermessensspielräume müssen konsequent im Sinne der Betroffenen genutzt werden.  
Wir begrüßen, dass zukünftig die psychosoziale Betreuung Betroffener in der Abschiebungshaft verbessert wird und eine unabhängige Verfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sichergestellt wird.“