Vier Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Realität im Land Brandenburg?!
In diesen Tagen jährt sich zum vierten Mal der Tag, an dem diese Konvention der Rechte für Menschen mit Behinderung durch den Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Damit wurde diese Übereinkunft zum geltenden Recht in Deutschland und damit auch für das Land Brandenburg. Dr. Ilja Seifert, selbst Rollstuhlfahrer und Abgeordneter des Deutsche Bundestages für die Partei DIE LINKE, Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle beim Institut für Menschenrechte, und Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung „Selbstbestimmt leben“ nahmen im Rahmen einer Fraktionssitzung der Partei Die DIE LINKE im Deutschen Bundestag dazu Stellung.
Fazit aller drei Beiträge:
Die Konvention ist für die Lebenssituation die Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung. Der Wechsel von einer Politik der Fürsorge hin zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dieser Menschen ist Kernaussage dieser Übereinkunft und sollte Grundlage des politischen Handelns auf allen politischen Ebenen sein; sei es der Bund, unser Land Brandenburg oder die Stadt Brandenburg an der Havel. Ziele sind u. a. selbstbestimmtes Leben mit Assistenz, Chancengleichheit in allen Lebensbereichen, behinderungsbedinge Nachteilsausgleiche inklusive Bildung. Barrierefreiheit heißt eben nicht nur, bauliche Barrieren zu beseitigen, sondern auch für Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen zu sorgen, Gebärdensprachdolmetscher auszubilden und in den öffentlichen Verwaltungen einzusetzen, Verwendung leichter Sprache und vieles andere mehr.
Wie sieht die Realität hier bei uns aus?
Es muss festgestellt werden, Menschen mit Behinderung können in vielen Fällen ihre Rechte vielerorts leider noch nicht gleichberechtigt mit Menschen ohne anerkannte Behinderung wahrnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Das heißt, die Heimeinweisung gegen den Willen betroffener Menschen ist oft noch traurige Realität. Assistenz, die mehr Selbstbestimmung bedeutet, steht nach wie vor unter Kostenvorbehalt. Assistenz ist nichts Neues. Darum kämpft die Behindertenbewegung seit mehr als 20 Jahren. Für gemeinsames Lernen von Nichtbehinderten und Kindern und Jugendlichen mit Behinderung fehlen das nötige Bewusstsein bei den Menschen und die notwendigen personellen Voraussetzungen. Die Arbeitslosigkeit bzw. die Tätigkeiten im Niedriglohnsektor sind bei Menschen mit Behinderung deutlich höher als bei Menschen ohne erkannte Behinderung. Die Umsetzung der Gesetze ist lt. Dr. Valentin Aichele nur durch eine interparteiliche und interfraktionelle Zusammenarbeit, gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung möglich.
Kerstin Huch, Sprecher*innenrat LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik Brandenburg