Positionierung der LINKEN in den Landesregierungen von Thüringen, Brandenburg und Berlin zur Bundesratsvorlage „Multilateraler Gerichtshof für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“
Am 15.12.2017 stand im Bundesrat eine kritische Stellungnahme zur Empfehlung der EUKommission für ein Verhandlungsmandat für einen „Multilateralen Gerichtshof für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“ (MIC) zur Abstimmung. Es stand nicht ein „Ja“ oder „Nein“ zu diesem Mandat selbst zur Abstimmung.Mit einem Antrag im EU-Ausschuss des Bundesrates haben wir Vorschläge für eine grundlegend kritische Stellungnahme vorgelegt. Wir haben davor gewarnt, dass nationale Gesetzgeber und staatliche Behörden angesichts der Klagemöglichkeit und potentiell hohen Schadensersatzzahlungen im Zweifel auf den Erlass von Gesetzen und Verordnungen verzichten, um keine Klage zu riskieren.
Wir haben gefordert, dass staatliche Stellen, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei eventuellen Verstößen gegen national geltende Sozial-, Umwelt-, Arbeitsschutz- oder Steuergesetzgebung die Möglichkeit haben müssen, effektiv gegen internationale Investoren zu klagen.
Wir haben kritisiert, dass hier ein Gerichtshof geschaffen werden soll, dem gar kein demokratisch legitimiertes Recht zu Grunde liegt. An welchem Maßstab soll er Klagen beurteilen? Die Schaffung von Recht darf nicht den einzelnen Handelsabkommen oder dem Handelsgerichtshof selbst überlassen werde, sondern obliegt den Parlamenten.
Eine Mehrheit in den Ausschüssen erhielten nur kritische Stellungnahmeziffern aus dem Rechtsausschuss. Wir konnten uns mit unserer weitergehenden Kritik im EU-Ausschuss nicht durchsetzen.
Unseren Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit wird das von der EU-Kommission vorgelegte Verhandlungsmandat bei weitem nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund hat bereits Brandenburgs stellvertretender Ministerpräsident Görke erklärt: „Wenn die von der EUKommission vorgelegte Empfehlung für das Verhandlungsmandat selbst zur Abstimmung stehen würde, würde ich sie ablehnen.“ Indes: Das Verhandlungsmandat selbst steht im Bundesratsplenum nicht zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht eine kritische Stellungnahme des Rechtsausschusses, die aus unserer Sicht zwar nicht ausreichend weit geht, deren Inhalt wir aber teilen und deshalb unterstützen.1 Diese Teilkritik gegen die Befürworter des vorliegenden Verhandlungsmandates unterstützen wir unter Beibehaltung unserer Grundsatzkritik.
1 Die Stellungnahme kann hier nachgelesen werden: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0601-0700/650-1-17.pdf