Steuereinnahmen steigen. Aber kommt das Geld auch bei den Kommunen an?
Seit einigen Jahren steigen die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand. Bund, Länder und Kommunen profitieren davon. Das Land Brandenburg hat sich in der Landesverfassung dazu verpflichtet, mit einem Finanzausgleich dafür zu sorgen, dass alle Kommunen ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen können, gerade wenn die Kommune z. B. über die Gewerbesteuer keine hohen eigenen Einnahmen hat. Dies wird mit dem brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) gewährleistet. Es stellt sicher, dass die Kommunen 20 Prozent der Steuereinnahmen des Landes erhalten. Wenn also die Steuereinnahmen beim Land steigen, steigen die Einnahmen der Kommunen automatisch mit. Derzeit wird in der Landesregierung eine Neufassung dieses Gesetzes diskutiert. Darin werden wir erstmals seit Jahren eine schrittweise Erhöhung dieser Quote beschließen. Und zwar auf 22,43 Prozent im Jahr 2022, was für die Kommunen rund 800 Millionen Euro mehr bedeutet. Somit werden die Kommunen und die Landkreise weitere zusätzliche Einnahmen verbuchen können.
Neben diesen zusätzlichen Einnahmen brauchen die Städte und Gemeinden aber auch Entlastungen. Sie tragen derzeit erheblich dazu bei die Landkreise zu finanzieren. Weil diese keine eigenen Steuerquellen haben, müssen die kreisangehörigen Gemeinden eine so genannte Kreisumlage an den Landkreis abführen. Die Höhe bestimmt der Kreistag. Dies hat nun dazu geführt, dass sich die Finanzen der Landkreise über die letzten Jahre erheblich verbessert haben. Die Haushalte sind konsolidiert. Statt Schulden können sich die Kämmerer nun sogar über Rücklagen in den Kassen der Landkreise freuen.
Diese Entwicklung ging vielfach zu Lasten der Kommunen, die das Geld aus ihren Einnahmen aufbringen mussten. Es ist deshalb an der Zeit, die Diskussion über die Senkung der Kreisumlagen in den Kreistagen zu forcieren. Dadurch könnten Städte und Gemeinden in ihrer kommunalen Selbstverwaltung weiter gestärkt werden.