Umweltpolitische Eckpunkte für Kommunalwahlprogramme
DIE LINKE sieht den sozial-ökologischen Umbau in Deutschland und Europa als eines ihrer entscheidenden Ziele und als wesentliche Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen an. (Erfurter Programm der LINKEN)
Dieser Grundsatz muss auch in kommunalen Wahlprogrammen deutlich werden. Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen sind Grundlage für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse. Auch kommunale Entwicklungen und Reformen vor Ort müssen sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit unterordnen; kommunales Eigentum ist nachhaltig zu bewirtschaften, darf nicht sofort bei erstbester Gelegenheit der Privatisierung zum Opfer fallen. Im folgenden einige Anregungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Klimaschutz, kommunale Klimakonzepte, etwa
- Sanierungsprogramme zur Senkung des Heizaufwandes / Senkung von Kohlendioxid-Ausstoß;
- Förderung dezentraler Energieversorgung durch Nutzung erneuerbarer Energiequellen;
- Aussagen zu Windenergieanlagen und deren Standorten, Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz von Windenergie;
- Erhaltung von Kaltluftschneisen;
- Solaranlagen auf kommunalen Dächern;
- Elektro- oder Hybridautos im kommunalen Fuhrpark;
- Verkehrssteuerung zur Reduzierung des Treibstoffverbrauchs;
- Vorrang des ÖPNV vor Individualverkehr;
- Radwegeprogramme, Fahrradstellplätze;
- Waldumbau von Kiefernmonokulturen zu gesunden Mischwäldern in kommunalen Wäldern.
Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt, Arten- und Biotopschutz
- Vielfalt erhält nicht nur das natürliche Regulationsvermögen, sondern trägt auch zum Wohlfühlen der Menschen bei.
- Aufstellung bzw Aktualisierung von Landschafts- und Landschaftsrahmenplänen;
- Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst ortsnah am Standort des Eingriffes, dingliche Sicherung und wirksame Kontrolle derselben;
- Erhalt und Verbesserung wertvoller Biotope innerhalb von Siedlungen und in der freien Landschaft;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz geschützter Tierarten wie Biber, Wolf usw.;
- vorübergehender Schutz von Brachflächen als zeitweilige Rückzugsgebiete für Insektenfutterpflanzen;
- Fassaden- und Dachbegrünung an öffentlichen Gebäuden (Vorbildwirkung für Private);
- Grünflächengestaltung und Pflege von Straßenbegleitgrün nach ökologischen Kriterien (z. B. Wiese statt Rasen, Pflegeextensive Strauchflächen, insektenfreundliche Artenauswahl);
- Erhalt von Kleingärten als Naherholungsgebiete und ökologische Ausgleichsflächen;
- Erhalt und Vermehrung des Alleenbestandes an Straßen und Wegen;
- Förderung der Imkerei und Wildbienenschutz.
Bodenschutz und Erhalt bzw. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit
- Reduzierung des Flächenverbrauches,
- bei notwendiger Bodenversiegelung Entsiegelung an anderer Stelle;
- Förderung nachhaltiger Bodennutzung und Erhöhung des Anteils biologischer Landwirtschaft;
- Nutztierbestände im Einklang mit Ackerbau, um Überdüngung durch Gülle zu vermeiden;
- kein Biozideinsatz (z. B. Glyphosat) im öffentlichen Raum;
- kein Tausalzeinsatz im Winterdienst.
Gewässerschutz
- Maßnahmen zur Verbesserung der chemischen Qualität sowie des ökologischen Zustandes von Fließ- und Standgewässern;
- Sicherung der Zugänglichkeit von Gewässerufern;
- dritte Reinigungsstufe in Kläranlagen zur Entfernung von Medikamentenrückständen;
- Zulassung von Kleinkläranlagen im ländlichen Raum und bei abgelegenen Wohngrundstücken.
Daseinsvorsorge wie Wohnen, Abfallentsorgung, Wasserversorgung, Energie in öffentlicher Hand
- Erhalt und Ausbau von Stadtwerken, auch in Kooperation mehrerer Kommunen.
Unterstützung der Bildung für Nachhaltigkeit
- Erhalt und Ausbau sowie personelle Absicherung außerschulischer Bildungseinrichtungen (Waldpädagogik, KIEZ, Schullandheime, Zooschulen usw.);
- ökologische Schulhofgestaltung, Einrichtung und Erhalt von Schulgärten.