Zum 70. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bzw. die UN-Menschenrechtscharta wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Daher feiern wir am kommenden Montag den 70. Jahrestag dieses wichtigen zivilisatorischen Dokumentes. Für Europa wurde aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Europäische Menschenrechtskonvention abgeleitet, welche am 4. Dezember 1950 verabschiedet wurde. Die Ideen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben natürlich auch die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes inspiriert.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte drückt aus, wie wir Menschen weltweit zu einander stehen sollen. In ihr ist, auch wenn diese nicht rechtsverbindlich ist, das Recht, Rechte zu haben, wie Hannah Arendt es formulierte, in umfänglichem Maße enthalten. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist das Resultat eines historischen Lernprozesses. Denn die Barbarei des Faschismus, seine Entmenschlichung bestand eben auch gedanklich darin, dass Menschen sowohl als wertlos als auch als rechtlos gesehen wurden. Diese theoretische Grausamkeit war die geistige Voraussetzung für die späteren praktischen Gräueltaten. Genau dem einen Riegel vorzuschieben, war und ist eine der elementaren Aufgaben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Das Besondere an dieser Erklärung ist, dass sie in besonderem Maße mit linker Politik kompatibel ist. Es heißt ja auch nicht umsonst: „Die Internationale erkämpft das Menschenrecht.“ Schon die Präambel deklariert Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt als zentrale politische Grundwerte. Es werden die Würde und der Wert jeder Person betont und auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gepocht. Gerade letzterer Punkt ist leider heute, 70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, immer noch nicht praktisch umgesetzt worden. Denn wenn Frauen mehr als ein Fünftel weniger verdienen als Männer, sie häufig aufgrund von Einschränkungen ihrer Erwerbsarbeit deutlich stärker von Altersarmut und nach wie vor viel zu oft von häuslicher Gewalt, aber auch Gewalt im Allgemeinen, betroffen sind, dann wissen wir, dass die Menschenrechte eben noch nicht vollends realisiert sind. Auch haben wir gerade in jüngster Zeit gesehen, dass zum Beispiel Geflüchteten nicht unbedingt Wert und Würde zugestanden werden, auch von Politikerinnen und Politikern, in deren Parteiname das Wort „christlich“ steht.
Artikel Eins der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, bei dem es um die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen geht, besagt folgendes:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Ich finde, das ist eine hervorragende Betrachtung des Menschen. Jedoch möchte ich hinzufügen, dass ich das Wort „Geschwisterlichkeit“ für deutlich moderner hielte.
Artikel Zwei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, welcher das Diskriminierungsverbot beinhaltet, ist mir als Gleichstellungsbeauftragte natürlich eine Herzensangelegenheit. Er besagt im Wortlaut:
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Das ist eine hohe politische und gesellschaftliche Anforderung, vor allem ist es eines der Kernelemente linker Politik. Dieser Artikel besagt ganz klar, dass es darauf ankommt, dass der Mensch Mensch ist. Dass ihm aus dem Faktum seiner Existenz unveräußerliche Rechte zukommen, und dass es zunächst eine grundlegende Gleichheit aller Menschen gibt. Dies ist ein historischer Fortschritt sondergleichen, denn in vielen früheren Gesellschaftsepochen war es völlig normal, dass Menschen qua Geburt schon einen ungleichen Status und ungleiche Rechte haben. Genau dieser Anspruch und Gedanke, die grundlegende Gleichheit aller Menschen, muss dringend verteidigt werden.
Artikel Drei, welcher das Recht auf Leben und Freiheit der Person beinhaltet, besagt folgendes:
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Dies gilt für tatsächlich jeden Menschen. In genau diesem Geiste sind 240.000 Menschen in Berlin bei der „Unteilbar“-Demonstration auf die Strasse gegangen und haben sich dem Rechtsruck der Gesellschaft entschieden, fröhlich und vielfältig widersetzt. Gerade angesichts von Artikel Drei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte freut es mich sehr, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam jüngst beschlossen hat, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, als sie eigentlich müsste, sowie die Patenschaft für eine Rettungsmission im Mittelmeer zu übernehmen. Der Anspruch, sichere Häfen zu schaffen, entspringt dem Geiste des dritten Artikels der Menschenrechte.
Artikel Fünf der Menschenrechte, das Folterverbot, besagt im Wortlaut:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Das ist absolut und uneingeschränkt zu befürworten. Jedoch stehen Namen wie Abu Ghraib oder Guantanamo dafür, dass auch das Folterverbot nach wie vor nicht umgesetzt wurde. Jede praktizierte Folter ist eine zu viel!
Dieser Artikel wird jedoch auch ganz alltagspraktisch. Denn wenn niemand erniedrigender Behandlung unterworfen werden darf, dann kann es auch nicht sein, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten gehen und häufig anstrengende Tätigkeiten vollziehen, zum Amt gehen müssen, sich datenrechtlich fast komplett öffnen müssen, um aufzustocken. Daran zeigt sich, dass sich auch eine linke Sozialpolitik mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begründen lässt.
Diese Erklärung ist also sowohl ein zivilisatorischer Fortschritt als auch ein geschichtlicher Lernprozess, hinter den wir nicht zurückfallen dürfen. Jedoch ist es genau das, was uns 70 Jahre nach der Verkündung der Menschenrechte droht. Rechte und rechtspopulistische Parteien, wie die Alternative für Deutschland, die Lega Nord, die Freiheitliche Partei Österreichs, das Rassemblement National, die Schwedendemokraten und viele andere eint eine Grundanschauung: eine Ideologie der Ungleichwertigkeit. Sie alle gehen davon aus, dass Menschen der eigenen Nation bzw. Ethnie ein höherer Wert zukommt als anderen und sie nennen dies dann „Ethnopluralismus“, obgleich „Rassismus 2.0“ der deutlich treffendere Begriff wäre. Sie alle verneinen, dass Menschen ein gleicher Wert und eine gleiche Würde innewohnt. Nur so lässt es sich begründen und legitimieren, ihnen nicht zu helfen, im Zweifel ihren Tod auf dem Mittelmeer oder auf dem Weg nach Europa in Kauf zu nehmen. Deswegen ist auch ganz klar festzuhalten, dass Alexander Gaulands Ausspruch „Wir können uns nicht von Kinderaugen erpressen lassen“ der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fundamental widerspricht. Als Gleichstellungsbeauftragte, aber auch als Mutter sage ich: wir sollten uns von Kinderaugen leiten lassen. Denn sie schauen unvoreingenommen auf und interessiert in die Welt.
Immanuel Kant schrieb Ende des 18. Jahrhunderts in seinem bedeutenden ethischen Werk „Die Metaphysik der Sitten“ folgende Zeilen, welche noch heute hervorragend zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aber auch zum Grundgesetz passen:
Die moralische Persönlichkeit ist also nichts anderes als die Freiheit eines vernünftigen Wesens unter moralischen Gesetzen, woraus dann folgt, daß eine Person keinen anderen Gesetzen als denen, die sie sich selbst gibt, unterworfen ist.
Auch wenn die Menschenrechte nicht den juristischen Rang eines Gesetzes haben, was oft zu bedauern ist, so sind sie eben doch das: das moralische Gesetz, welches sich die Menschheit selbst gegeben hat. Genau deshalb ist es wichtig, diese Menschenrechte, welche der menschlichen Vernunft entsprungen sind und welche die Freiheit aller realisieren sollen, zu achten und tatsächlich umzusetzen. Das Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist also ein Grund zum Feiern. Vor allem ist es aber die Verpflichtung und besondere Aufgabe der politischen Linken, diese erklärten Menschenrechte auch endlich zu realisieren. Direkt vor Ort und überall auf der Welt.
Martina Trauth, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Potsdam, ehemalige Oberbürgermeisterkandidatin für DIE LINKE