Zur innerparteilichen Verständigung über die Umsetzung der Schuldenbremse in die Verfassung des Landes Brandenburg
Die Linksfraktion im Landtag Brandenburg lehnt die im Grundgesetz Artikel 109 Absatz 3 geregelte Schuldenbremse nach wie vor ab. Auch Gewerkschaften und andere Institutionen sehen die Schuldenbremse sehr kritisch. Eine Veränderung der bestehenden Regel hat aber gegenwärtig keine politische Mehrheit.
Warum handeln wir?
Da die Schuldenbremse trotz ihrer gravierenden Schwächen geltendes Recht ist und auf europäischer Ebene noch durch den Fiskalpakt flankiert wird, müssen auch wir uns in Brandenburg überlegen, wie das Land die Schuldenbremse einhalten und sich gleichzeitig haushaltspolitische Spielräume bewahren kann. Diese sind notwendig, damit die Schuldenbremse nicht zu Lasten der Investitionstätigkeit und einer angemessenen Unterstützung für finanzschwache Kommunen geht. Sie darf ebenfalls nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und sozialen Dienstleistungen führen und sich nicht negativ auf die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst auswirken.
Ein Verzicht auf eine Konkretisierung der Schuldenbremse des Grundgesetzes im Landesrecht wäre die denkbar schlechteste Lösung für Brandenburg. Der Haushalt müsste dann immer ohne die Möglichkeit einer Kreditaufnahme ausgeglichen sein. Bei Konjunkturveränderungen oder in Notlagen entstände ein erheblicher Druck Ausgaben kürzen zu müssen.
Deshalb setzen wir uns für eine Umsetzung von Schuldenregeln in der Landesverfassung ein, die dem Land einen maximalen Handlungsspielraum ermöglichen. Damit würde auch die Gefahr vermindert, dass das Land gezwungen ist, seinen Haushalt zu Lasten der Kommunen konsolidieren zu müssen.
Was haben wir konkret vor?
In einem 2-stufigen Verfahren wollen wir die Schuldenbremse im Land umsetzen. Unser Ziel ist es, die Landesverfassung lediglich an die geltenden grundgesetzlichen Vorgaben anzupassen, um widersprüchliche Aussagen in Landesverfassung und Grundgesetz zu vermeiden. Alle weiteren Regelungen wollen wir einfachgesetzlich in der Landeshaushaltsordnung ausführen.
Für die Änderung der Landesverfassung brauchen wir eine 2/3 Mehrheit im Landtag. Deshalb haben wir die demokratischen Oppositionsfraktionen miteinbezogen. Diese wollten verbindliche Regelungen zur Tilgung von Altschulden gesetzlich verankern. Das lehnen wir ab. Vielmehr wollen wir in Anlehnung an den Koalitionsvertrag eine Reglung zum Umgang mit Jahresüberschüssen des Gesamthaushaltes einfachgesetzlich regeln. Bestehen nach dem Jahresabschluss Überschüsse sollen diese, in Abhängigkeit vom Bestand der allgemeinen Rücklage (> 1 Mrd. Euro), zur Hälfte für die Tilgung von Altschulden verwendet werden. Damit sichern wir, dass in wirtschaftlich guten Zeiten weitere Rücklagen gebildet werden, auf die dann in schlechten Zeiten zurückgegriffen werden kann. Das ist generationengerecht und stärkt langfristig den Handlungsspielraum für unsere Politik.