Koalition verständigt sich über Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz
Der Koalitionsausschuss von SPD und LINKE hat sich am Sonntag, 3. März 2019, unter Leitung des Ministerpräsidenten und SPD-Vorsitzenden Dietmar Woidke sowie des Vizeministerpräsidenten und Finanzministers Christian Görke darauf verständigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Novellen der Gesetze des Landes Brandenburg zu Polizei und Verfassungsschutz verabschiedet werden. An dem Treffen nahmen unter anderem Innenminister Karl-Heinz Schröter, die Fraktionschefs Mike Bischoff (SPD) und Ralf Christoffers (LINKE) sowie die Parteivorsitzenden der LINKEN, Anja Mayer und Diana Golze teil.
Dietmar Woidke erklärt dazu: „Das Treffen verlief kollegial und in der festen Überzeugung, dass die beiden wichtigen Gesetzesnovellen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen. Die Menschen in Brandenburg erwarten zu Recht, dass wir im Interesse der inneren Sicherheit zu einer Lösung kommen. Ich bin froh, dass wir das jetzt erreicht haben. Die innere Sicherheit ist für mich von zentraler Bedeutung, sie wird mit den beiden Novellen weiter verbessert. Wir brauchen einen starken Staat.“
Anja Mayer sagt: „DIE LINKE hat bereits bei der Vorlage des Entwurfes zum Polizeigesetz deutlich gemacht, dass wir keiner Regelung zustimmen können, die verfassungsrechtlich noch überprüft wird. Der Gesetzentwurf wird nun unter anderem keine Quellen-TKÜ beinhalten.“ Diana Golze ergänzt: „Mit den vorgeschlagenen Änderungen zum Verfassungsschutzgesetz ziehen wir die Konsequenzen aus den Erfahrungen rund um die Mordserie des NSU. Es ist gut, dass Brandenburg mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle übernimmt.“
Vereinbart wurde am Sonntag,
1. Das Verfassungsschutzgesetz soll auf Grundlage der am 4. März 2019 zwischen den Koalitionspartnern abgestimmten Fassung möglichst rasch in den Landtag eingebracht werden.
2. Die Stellen für den Verfassungsschutz werden um 37 auf 130 erhöht. Die Stellenerhöhung wird zusammen mit dem Verfassungsschutzgesetz im Landtag beschlossen und haushaltsrechtlich abgesichert.
3. Der Kabinettsentwurf zum Polizeigesetz, der dem Landtag vorliegt, wird angenommen und in einigen Punkten konkretisiert. Ziel ist die Verabschiedung im März-Plenum des Landtags.
4. Die vorgesehene Regelung zur Telekommunikationsüberwachung bei Terrorismus-Verdacht (Quellen-TKÜ) wird mit Rücksicht auf anhängige rechtliche Prüfungen ähnlicher Vorschriften in anderen Bundesländern vorerst zurückgestellt. Insbesondere soll der Ausgang von Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Polizeiaufgabengesetz in Bayern berücksichtigt werden.