Warum Grund und Boden in öffentliche Hand gehören
Nach der Wende konnte es der Treuhandanstalt gar nicht schnell genug damit gehen, das Volkseigentum aus DDR-Zeiten zu privatisieren. Dieses neoliberale Denken lebt in den Nachfolge-Strukturen der Treuhand bis heute weiter. So etwa im Selbstverständnis der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), deren Aufgabe es ist, öffentliche Wald- und Ackerflächen in Ostdeutschland an Investoren zu verkaufen. Auf deren Homepage heißt es wörtlich: „Wir privatisieren […] provisionsfrei […] ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und andere Vermögenswerte.“ Das ist immerhin bemerkenswert offen.
Wir wollen diese Praxis der Ausplünderung des öffentlichen Eigentums so schnell wie möglich beenden: Nach der Wahl werden wir ein Verkaufsmoratorium für öffentliche Flächen durchsetzen. Wir werden Kriterien erarbeiten, wie das Land diese Flächen künftig nutzen und unter welchen Bedingungen es sie Dritten zur Verfügung stellen soll. Unser Ziel ist eine Verpachtung von Flächen nach Erbpachtrecht; ein Verkauf soll künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein.
Diese Maßnahmen sollen zum einen ortsnahen Grundstücken zugutekommen, die sich für den Wohnungsbau eignen. Denn die Spekulation mit Bauland ist einer der Gründe, warum Bauen und Wohnen immer teurer wird. Wir wollen öffentliche Flächen lieber den Kommunen oder Wohnungsgenossenschaften zur Verfügung stellen, damit sie dort erschwinglichen Wohnraum und soziale Infrastruktur wie Schulen, Kitas oder Sportanlagen für alle bauen können.
Zum anderen wollen wir auch Ackerland und Forst der Spekulation durch international agierende Agrarkonzerne entziehen. Indem wir öffentliche Flächen an regionale Erzeuger verpachten, stärken wir die heimische Landwirtschaft und eine nachhaltige Produktionsweise.