Corona: Aktuelle Informationen für Kulturschaffende, Selbstständige und Freiberufler
Durch die derzeitige Situation stehen besonders kleine Unternehmen, Kulturschaffende und Selbständige unter Druck. Bei den folgenden Informationen geht es um die Selbstständigen, Freiberufler*innen etc., die selbst nicht von einer Quarantäne betroffen sind, denen aber die Umsätze wegbrechen, weil Veranstaltungen untersagt und Spielstätten geschlossen wurden.
Wenn der Betrieb wegen Krankheit bzw. Quarantäne geschlossen wird oder wurde, gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann „Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang“ beantragt werden. Informationen dazu erteilen die Gesundheitsämter der Landkreise bzw. Städte beim Aussprechen eines Tätigkeitsverbotes nach § 56 IfSG.
Neben der Vernetzung untereinander, über Berufsverbände, Interessengruppen oder soziale Netzwerke, ist es wichtig, möglichst viele Anlaufstellen zu kennen, da Hilfen vorerst nicht gebündelt, sondern über verschiedene Stellen gewährt werden. Ver.di hat ein Corona-FAQ für Solo-Selbständige veröffentlicht: selbststaendige.verdi.de
Anbei eine erste Übersicht zu aktuellen Hilfsmöglichkeiten:
1. Nicht-rückzahlungspflichtige Zuschüsse und Kredite
a) Land Brandenburg
In Brandenburg wurde am 19. März 2020 im Finanzausschuss des Landtages ein „Fonds“ in Höhe von 7,5 Millionen Euro beschlossen. Aus diesem sollen u. a. Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, gewährt werden. Damit soll es den Betroffenen ermöglicht werden, die Zeit bis zum 1. April 2020 zu überbrücken.
Ab Mittwoch, 25. März 2020 sollen Anträge auf der Seite der Investitionsbank des Landes gestellt werden bzw. abgerufen werden können: www.ilb.de
Weitere Informationen sind über das Infotelefon des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) unter Tel. 0331 – 866 1888 zu erhalten.
Zu Krediten und Bürgschaften gibt es auf der Corona-Sonderseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Informationen und Hilfestellungen: www.ilb.de
Außerdem hat die ILB einen Leitfaden für Unternehmen und Selbständige veröffentlicht: www.ilb.de
b) Bund
Auch die Bundesregierung plant ein ca. 40 Milliarden Euro umfassendes Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Mini-Firmen. Auch hier sollen sowohl Zuschüsse als auch Kredite angeboten werden. Hier lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Seiten der Bunderegierung und des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de
2. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Im Bundesjustizministerium wurde entschieden, die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30. September 2020 auszusetzen. Unmittelbar insolvenzgefährdete Kultureinrichtungen werden damit bis zum Erhalt von Zuschüssen und/oder Krediten gesichert.
3. Steuerliche Erleichterungen
Aktuell können in einem vereinfachten Verfahren Stundungen bzw. ein Vollstreckungsaufschub für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Informationen bietet die Seite des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (MdFE): mdfe.brandenburg.de
Der Antrag findet sich hier: mdfe.brandenburg.de (PDF-Download)
Weitere Hilfen und Informationen bietet speziell auch für Kulturschaffende die Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK): mwfk.brandenburg.de
Sehr umfangreich ist auch der „FAQ-Katalog“ der Bundessteuerberaterkammer: www.bstbk.de
4. Kurzarbeitergeld
Selbstständige und Freiberufler fallen üblicherweise und derzeit noch nicht unter die Kurzarbeiterregelung. Es sei denn, sie sind in Teilzeit, auch angestellt. Dann könnte Kurzarbeitergeld ein Thema sein. Informationen zur Antragstellung finden sich bei der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
Merkblatt 8a – Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit (PDF-Download): www.arbeitsagentur.de
5. Grundsicherung
Wenn Selbstständige hilfebedürftig werden, können unter Umständen auch Leistungen nach dem SGB II in Form der Grundsicherung in Anspruch genommen werden. Die Antragsstellung ist mit den Formularen der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim jeweiligen Jobcenter vorzunehmen. www.arbeitsagentur.de/privatpersonen
Dies soll nur ein erster Überblick zu den aktuellen Möglichkeiten der kurzfristigen finanziellen Absicherung darstellen. Angesichts der schnellen Entwicklungen in diesem Bereich dürften sich die Hilfsangebote noch ausweiten.
Bei Fragen können Sie mich jederzeit gerne per Mail an zneyra.oybpx@qvryvaxr-oenaqraohet.qr kontaktieren.
Marlen Block ist Rechtsanwältin und Mitglied des Landtags Brandenburg