Tobias Bank
Tobias Bank

Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen von allen staatlichen Ebenen die Kommunen am härtesten. Zum einen, weil die Kommunen die Eindämmungsverordnungen mit all ihren ständigen Anpassungen und teils widersprüchlichen Vorgaben umsetzen müssen, und zum anderen, weil die Kommunen einen massiven Einbruch der Steuereinnahmen erleben. Mal abgesehen davon, dass in einigen Wochen bis zu 75 Prozent an Einnahmen aus Gebühren weggefallen sind und durch die Einführung von Kurzarbeitergeld die Einnahmen der Kommunen durch den Anteil an der Einkommensteuer zurückgehen, drohen hauptsächlich Verluste bei der Gewerbesteuer, aus der sich die Kommunen vor allem finanzieren.

Mit 55 Milliarden Euro sind die Gewerbesteuern eine fundamentale Einnahmequelle der Kommunen. Diese droht nun mindestens um 25 Prozent einzubrechen. Wir reden hier von einer zweistelligen Milliardenhöhe. Bei der Finanzkrise 2008 sanken die Gewerbesteuereinnahme um 20 Prozent. Im Zuge der Corona-Pandemie wird von höheren Einnahmeausfällen ausgegangen. Hinzu kommen die Verluste bei den kommunalen Unternehmen, die noch überhaupt nicht abgeschätzt werden können. Daran hängen letztendlich auch Arbeitsplätze. Kommunale Unternehmen finanzieren im Übrigen nicht selten Sozialeinrichtungen mit oder führen Gewinne an den kommunalen Haushalt ab. Dies Ausfälle würden die Kommunen noch zusätzlich treffen.

Hinzukommend ist mit ungeplanten Ausgaben in den Kommunen durch die Corona-Pandemie zu rechnen. Das betrifft insbesondere die Ausgaben im Gesundheits- und Sozialbereich. Außerdem wird von einer Steigerung der Kosten der Unterkunft ausgegangen. Bei den Sozialleistungen wird mit über 2 Milliarden Euro Mehrausgaben gerechnet. Insgesamt fehlen den Kommunen schon heute coronabedingt laut Schätzungen des Deutschen Landkreistages über 11 Milliarden Euro.

Die nun in immer mehr Kommunen erlassenen, entweder prophylaktisch oder schon notwendigen, Haushaltssperren setzen die freiwilligen Leistungen auf ein absolutes Minimum herunter, beschneiden empfindlich das Mitspracherecht von Kommunalpolitiker*innen und stellen in Planungen stehende Projekte – auch zum Abbau des Kommunalen Investitionsstaus (dieser liegt aktuell bei 134 Milliarden Euro) – infrage. Investitionen in soziale Infrastruktur und in Verkehrsinfrastruktur für eine Verkehrswende zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels sind davon jetzt schon besonders betroffen. Es ist außerdem jetzt schon mit einem massiven Einbruch kommunaler Investitionen zu rechnen, was sich auf die Binnennachfrage auswirken wird und die Kommunen als verlässliche Auftraggeber gesamtwirtschaftlich wegbrechen lässt.

Die kommunale Verschuldung voranzutreiben, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern, ist ein Weg, um kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Wir wir bei den Kassenkrediten (aktuell über 35 Milliarden Euro) und Altschulden gesehen haben/sehen, darf dies aber kein dauerhaftes Instrument zur Finanzierung von Pflichtaufgaben in den Kommunen werden. Auch weil das wirtschaftliche Ausmaß der Pandemie noch nicht abzuschätzen ist, wird der Bund um eine Unterstützung der Kommunen nicht herum kommen. Dies wird erst recht vor dem Hintergrund des kolportierten Wunsches der Bundesregierung, die Lebensverhältnisse in Deutschland weiter anzupassen, Voraussetzung. Statt einer Angleichung nehmen die Unterschiede laut Städte- und Gemeindebund sogar zu. Rund 25 Prozent der Bevölkerung leben aktuell in einer Kommune, die dauerhaft in Haushaltssicherungsmaßnahmen steckt. Die Pandemie könnte die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnen und einen Großteil der Kommunen, die gerade so hinkommen und einigermaßen gut wirtschaften, in dauerhafte finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Mögliche Forderungen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunen müssen sein:

  • unbedingte Übernahme von weiteren Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft;
  • Genehmigungsverfahren durch Digitalisierung beschleunigen, nicht einschränken;
  • die vierteljährlichen Abschlagszahlungen von Gewerbesteuern der Kommunen an den Bund müssen vorübergehend ausgesetzt werden;
  • vorhandenen Bundesfördermittel für kommunale Investitionen müssen entfristet und Fördertöpfe dauerhaft finanziell ausgestattet werden;
  • die Möglichkeiten einer Vollfinanzierung bei Bundesfördermitteln ohne Eigenanteil müssen ausgebaut werden;
  • die Kopplung verschiedener Förderprogramme muss stark ausgeweitet werden
  • die Übernahme von Personalkosten durch Förderprogramme des Bundes ist lange überfällig;
  • einen finanziellen Rettungsschirm des Bundes für die Kommunen, der als Konjunkturmotor konzipiert ist;
  • Gründung einer AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) zur Beratung von Kommunen bei Rekommunalisierungsvorhaben im Gesundheitsbereich;
  • zinslose Darlehen und/oder Zuschüsse des Bundes für Rekommunalisierungsvorhaben im Gesundheitsbereich;
  • die Diskussionen um die Übernahme von Altschulden müssen endlich ein Ergebnis haben, damit verschuldete Kommunen sich nicht durch die Corona-Pandemie weiter verschulden, mindestens muss jedoch ein Altschuldenfonds, der die Übernahme von Zins- und Tilgungsverpflichtungen überschuldeter Kommunen durch den Bund übernimmt, dabei herauskommen;
  • das Konnexitätsprinzip muss im Rahmen der Pandemie streng eingehalten werden.