Einschüchterungsversuch der Hohenzollern vor Gericht erfolglos

Der Sachwalter des Hauses Hohenzollern, Georg-Friedrich Prinz von Preußen, ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, eine Meinungsäußerung der Co-Vorsitzenden der Brandenburger LINKEN, Anja Mayer, gerichtlich zu untersagen. Mayer hatte unter anderem geäußert, die Hohenzollern versuchten, die wissenschaftliche Erforschung und öffentliche Diskussion über die Rolle des Hauses Hohenzollern mit juristischen Mitteln zu ersticken, dies sei aus ihrer Sicht „ein Angriff auf die Kernwerte unserer Demokratie – die Freiheit von Wissenschaft und Medien“. Das Landgericht Berlin wies nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, mit dem Mayer ein Teil dieser Äußerung untersagt werden sollte.

„Die zahlreichen Abmahnungen und Gerichtsverfahren der Hohenzollern bergen die Gefahr, dass sich Einzelne nicht mehr trauen, zulässige Kritik in der Öffentlichkeit zu äußern“, so Anja Mayer in einer ersten Bewertung des noch nicht rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses. „Anlass meiner Pressemitteilung war, dass ‚Frag den Staat‘ einen Prinzenfonds aufgelegt hat, durch den Personen, die von den Hohenzollern juristisch attackiert werden, unterstützt werden sollen. Das Verfahren gegen mich unterstreicht, wie wichtig diese Initiative ist.“

„Es ist unerhört, wie in der Hohenzollern-Diskussion durch Anwaltsschreiben ein Klima der Angst geschaffen wird. Ob den Hohenzollern eine Entschädigung zugebilligt werden soll, wie man die Verstrickung der Familie in den Nationalsozialismus bewertet und ob Bund und Länder überhaupt mit den Hohenzollern verhandeln sollten, das sind zutiefst politische Fragen“, betont Katja Kipping, Parteivorsitzende der LINKEN. „Wir sind der Auffassung, dass die Verhandlungen mit den Hohenzollern über Entschädigungen endlich beendet werden müssen – ohne Zugeständnisse. Deswegen rufen wir alle Brandenburger*innen, die es bisher noch nicht getan haben, auf, die Volksinitiative ‚Keine Geschenke den Hohenzollern‘ zu unterschreiben!“

Der Beschluss des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig.