Mietpreisbremse in Brandenburg verlängern!

Seit 2014 bzw. 2016 gilt in Brandenburg die sogenannte „Mietpreisbremse“, die einen übermäßigen Anstieg der Mieten sowohl im Bestand als auch bei Neuvermietungen verhindern soll. Dafür werden zwei bundesrechtliche Regelung von der Landesregierung per Verordnung umgesetzt.

Konkret handelt es sich dabei um:

  1. Die Kappungsgrenzenverordnung: Sie basiert auf § 558 Absatz 3 BGB und legt fest, dass in einem bestehenden Mietvertrag die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden darf.
  2. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung: Sie basiert auf § 556d BGB und legt fest, dass die Miete beim Abschluss eines neuen Mietvertrages maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

DIE LINKE kritisiert beide Maßnahmen als unzureichend, doch sie sind besser als nichts. Allerdings gelten die beiden Verordnungen in Brandenburg nur in jeweils 30 bzw. 31 Städten und Gemeinden, in denen der Mietwohnungsmarkt als besonders angespannt gilt.

Beide Verordnungen wurden von der vormaligen rot-roten Landesregierung erlassen, sind zeitlich begrenzt und laufen zum 31. Dezember 2020 aus. Obwohl der Bundestag mit dem Stimmen von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN am 14. Februar 2020 eine Verlängerung und moderate Verschärfung der „Mietpreisbremse“ beschlossen hat, laviert die heutige rot-schwarz-grüne Landesregierung seit April 2020 um die Frage herum, ob sie die Brandenburger Verordnungen ebenfalls verlängert. Offenbar denkt das zuständige, CDU-geführte Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung darüber nach, auf eine Verlängerung der „Mietpreisbremse“ in Brandenburg zu verzichten. Der Deutsche Mieterbund, der DGB und auch wir befürchten, dass in diesem Fall zum Jahresbeginn vielerorts erhebliche Mietsteigerungen drohen.

Die Linksfraktion im Landtag fordert, die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung in Brandenburg zu verlängern, sie an die neue Bundesgesetzgebung anzupassen sowie auf weitere Städte/Gemeinden auszuweiten, in denen der Wohnungsmarkt ebenfalls angespannt ist. In einer Reihe von Städten und Gemeinden wurden auf Antrag der kommunalen Linksfraktionen Beschlüsse gefasst, die die Landesregierung ebenfalls zum Handeln auffordern. Der Brandenburger Landesverband des Deutschen Mieterbundes hat zudem eine Online-Petition gestartet, die auf seiner Internetseite unterstützt werden kann.

Für uns kann die Mietpreisbremse allerdings nur ein erster Schritt sein. Wir wollen das Grundrecht auf Wohnen durchsetzen. Dafür müssen Wohnraum, Grund und Boden weitgehend der kapitalistischen Verwertungslogik entzogen werden. Es braucht einen Verkaufsstopp für öffentliche Flächen, mehr sozialen Wohnungsbau durch kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und soziale Wohnprojekte. Auch die Vergesellschaftung profitorientierter Wohnungskonzerne darf kein Tabu sein.

Isabelle Vandre
Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg
Kontakt: vfnoryyr.inaqer@yvaxfsenxgvba-oenaqraohet.qr

Fritz Viertel
Referent für Stadtentwicklung und Wohnen der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg
Kontakt: sevgm.ivregry@yvaxfsenxgvba-oenaqraohet.qr