Hohenzollern – Verhandlungen beenden
Im Rahmen einer Anhörung haben die Vertreter*innen der Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ heute im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtags Brandenburg ihre Position darlegen können. Nach der erfolgreichen Unterschriftensammlung muss der Landtag nun über das Anliegen befinden.
„Wir halten es grundsätzlich für falsch, dass Verhandlungen über Kunstgegenstände, Kulturgüter und auch Liegenschaften von erheblicher kultureller und historischer Bedeutung sowie über mögliche Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand hinter verschlossenen Türen verhandelt wird“, betont die Co-Landesvorsitzende der LINKEN, Anja Mayer. „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf vollständige Transparenz. Statt Verhandlungen braucht es eine gerichtliche Klärung, ob überhaupt Ansprüche gegenüber dem Staat bestehen.“
„Im Rahmen der Verhandlungen wurden und werden völlig unterschiedliche Komplexe miteinander vermischt, die inhaltlich und rechtlich nicht miteinander verbunden sind. Da geht es um Ansprüche aus dem Vermögensauseinandersetzungsvertrag mit Preußen von 1926, um erhobene Ansprüche bezüglich der nach 1945 vorgenommenen Enteignungen, um den Umgang mit Leihgaben. Selbst die tatsächlichen Eigentums- und Besitzverhältnisse sind für eine Vielzahl von Objekten nicht hinreichend geklärt. Aus unserer Sicht gibt es überhaupt keine Basis für diese Verhandlungen!“ ergänzt Katharina Slanina, Co-Landesvorsitzende.
„Tricksen, täuschen und erpressen – das sind in meinen Augen die wesentlichen Elemente der Verhandlungsstrategie des Hauses Hohenzollern“, empört sich Sebastian Walter, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Landtag. „Nehmen wir das Beispiel Wohnrecht: Die 2019 bekannt gewordene Forderung war eine Provokation. Unabhängig davon, dass Herr Prinz von Preußen mittlerweile auch öffentlich von dieser Forderung Abstand genommen hat, bedarf es aus unserer Sicht einer abschließenden Festlegung der öffentlichen Hand. Wenn es künftig Verhandlungen mit dem Haus Hohenzollern geben sollte, was wir ablehnen, dann muss sichergestellt sein, dass das Wohnrecht nicht plötzlich doch wieder aufgegriffen wird. Zuletzt drohte der Verhandlungsführer Aretz gegenüber Berlin und Brandenburg mit dem Abzug von Leihgaben, wenn die Verhandlungen nicht fortgeführt würden. Offenbar fürchtet er die Auswirkungen des eigenen Agierens. Zu Recht – kann ich da nur sagen: die Landesregierung darf sich so nicht erpressen lassen!“
„Lassen Sie es mich ganz klar auf den Punkt bringen: Wir halten die Rückgabe von vermeintlichem Eigentum und Entschädigungszahlungen grundsätzlich für unberechtigt. Der ehemalige Immobilien- und Sachwertebesitz der Hohenzollern war – abgesehen von persönlichen Gebrauchsgegenständen – eigentlich Staatseigentum, das aus Steuern finanziert wurde. Eine Vorschubleistung des Hauses Hohenzollern für den Nationalsozialismus wird inzwischen von einer breiten historischen Fachmeinung bejaht. Deshalb müssten alle Forderungen nach Rückgabe oder Entschädigung von den zuständigen staatlichen Stellen prinzipiell zurückgewiesen werden. Dazu sollte sich der Landtag als politische Vertretung aller Brandenburgerinnen und Brandenburger in einer Entschließung bekennen“, so Christian Görke, Mitglied des Landtages, abschließend.