Antrag zur Änderung des Entwurfs des Landtagswahlprogramms

Einreicherin: LAG Schule und Bildung

Änderungen unterstrichen

1.
Zeilen 813 bis 816, Neuformulierung:
„Wir wollen dafür sorgen, dass keine Schulklasse im Land mehr als 24 Schülerinnen und Schüler zählt. Die verbesserte Personalausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung zukunftsfähiger Bildungskonzepte. Darüber hinaus muss endlich der Skandal beendet werden, dass Unterricht in Größenordnungen ausfällt bzw. solcher Ausfall mit windigen Notlösungen kaschiert wird.“

Begründung:
Der in der jetzigen Formulierung hergestellte Zusammenhang zwischen Personalausstattung und Unterrichtsausfall stimmt so nicht. Dafür ist auch der Fachlehrkräftemangel aufgrund fehlender Ausbildungskapazitäten mit verantwortlich.

2.
Zeile 822 und 824
Streichung der Formulierungen „Faustregel ist“ und „, soziales Lernen“

Begründung:
Die jetzige Formulierung suggeriert, dass allein der Fachkräftemangel Ursache für Mängel in Bildung und Erziehung in Kitas ist. Das stimmt natürlich so nicht und sollte deshalb korrigiert werden. Im Übrigen stimmt die `Faustregel´ `je kleiner die Gruppe, desto besser für das soziale Lernen´ nicht. Nachgewiesenermaßen ist eine gewisse Gruppengröße für soziales Lernen unabdingbar.

3.
Zeile 848/849, Neuformulierung:
„Und dDie Fachhochschulbildung von Erzieherinnen und Erziehern werden wir ausbauen.“

Begründung:
Dieses Vorhaben sollte konkret benannt werden, nicht nur als `weiche´ Absicht.

4.
Zeile 855, Neuformulierung:
„… denn Kinder lernen besonders gut von Kindern.“

Begründung:
Wenn die jetzige Formulierung stimmen würde, dann könnten wir uns künftig ausgebildete ErzieherInnen und Lehrkräfte sparen.

5.
Zeile 867/868
Streichung der Formulierung „bis zur 10. Klasse“

Begründung:
Wir sollten die laufende Diskussion über den organisatorischen Aufbau der Gemeinschaftsschule nicht durch eine zeitliche Begrenzung vorab `belasten´. Unser zentrales Ziel in Sachen Gemeinschaftsschule in der kommenden Legislaturperiode muss der Einsatz für längeres gemeinsames Lernen sein, über das konkrete Modell der Gemeinschaftsschule in Brandenburg sollte parallel dazu dann innerhalb der Legislaturperiode mit der Gesellschaft diskutiert und entschieden werden. Wir wollen kein Modell `von oben´, sondern ein Modell, das von einer Mehrheit mit getragen wird.

6.
Zeile 871/872, Neuformulierung:
„Schulstandorte werden wir sichern, indem wir die Kooperation zwischen Grund- und weiterführenden Schulen mit dem Ziel fördern, sie langfristig zusammenführen zu können.“

Begründung:
Die Förderung der Kooperation ist die Voraussetzung einer Zusammenführung der Schulen, ansonsten ist es ein `Zusammennageln´ von Oben, was erfahrungsgemäß ein sehr konfliktreicher Prozess ist. Wir wollen, dass es ein Prozess `von unten´ ist, bei dem trotzdem das Ziel „Zusammenführung“ klar ist.

7.
Zeile 876, Neuformulierung:
„Die Angleichung der Rahmenbedingungen, wie u.a. Bildungsauftrag in Rahmenlehrplänen und bei der Stundenzuweisung, für Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien …“

Begründung:
Die jetzige Formulierung ist missverständlich, weil sie die mangelnde Durchlässigkeit und damit Chancengleichheit auf Rahmenlehrpläne und Stundenzuweisung reduziert. Es muss aber um die Gesamtheit der Rahmenbedingungen gehen, die angeglichen werden müssen.

8.
Zeile 887, Neuformulierung:
„Polytechnische Bildung, Medienkompetenz und Berufswahlorientierung  an allgemein bildenden Schulen werden wir verstärken.“

Begründung:
Die drei genannten Komponenten sind in den Rahmenlehrplänen bereits enthalten, müssen aber konsequent umgesetzt werden.

9.
Zeile 892, Ergänzung:
„Außerdem werden wir Schritte zur Erhöhung der Zahl der Schülerinnen und Schüler einleiten, die pro Altersjahrgang die Schule mit einem Abitur-Abschluss verlassen.“

Begründung:
Wenn wir die Zahl der Jugendlichen mit einem Hochschulabschluss pro Altersjahrgang kritisieren (Zeile 797 f.), müssen wir auch eine Aussage zur Erhöhung der Abiturquote pro Altersjahrgangsstufe machen.

10.
Ziele 908/909, Ergänzung:
„Eine weltoffene Gesellschaft braucht mündige, selbstbestimmte und handlungsfähige Bürgerinnen und Bürger. Die bisherigen Angebote seitens der Schule reichen dafür nicht aus. Deshalb werden wir uns für die Stärkung der Politischen Bildung in allen Schulstufen und Schulformen einsetzen. Kooperierende Einrichtungen für dieses Anliegen, wie Fach- und Gedenkstättenverbände, die RAA oder das Handlungskonzept Tolerantes Brandenburg sollen dafür gestärkt werden.“

Begründung:
Wenn das Kapitel ab Zeile 908 den Anspruch der Überschrift erfüllen soll, dann braucht es dazu mehr als nur einer Aussage zur interkulturellen Bildung.