Foto eines ausgedruckten Dokuments
Protokollerklärung des Landes Brandenburg und des Freistaats Thüringen zum "Starke-Familien-Gesetz"

Aus dem Bundesrat: „Starke-Familien-Gesetz“ mit starken Formulierungen, klare Haltung für die Rechte Asylsuchender und § 219a

„Armut verhindern – Kindergrundsicherung jetzt!“

In seiner Sitzung am 15. Februar 2019 nahm der Bundesrat zum Entwurf des „Starke-Familien-Gesetzes“ der Bundesregierung Stellung, der u. a. eine Erhöhung des Kinderzuschlages vorsieht. Nachdem sich die LINKEN Ministerinnen aus Brandenburg, Thüringen und Berlin bereits in den Ausschüssen dafür eingesetzt hatten, dass das „Starke-Familien-Gesetz“ nicht nur starke Formulierungen enthält, fanden im Bundesrat viele Verbesserungsforderungen eine Mehrheit. Darüber wiesen die rot-rot(-grün) regierten Länder Brandenburg und Thüringen in einer gemeinsamen Erklärung im Bundesrat darauf hin, dass wir eine eigenständige Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen brauchen, welche Armut verhindert, gute Teilhabe- und Entfaltungsmöglichkeiten bietet sowie vor Ausgrenzungen und Diskriminierungen schützt.

„Gesetzliche Aufenthaltserlaubnis statt bloß Duldung für Ausbildung und Beschäftigung!“

Echte Teilhabe sichern – das war auch der Tenor der Erklärung, die Arbeits- und Integrationsministerin Susanna Karawanskij im Bundesrat zum Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und zum Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung abgab. Sie kritisierte, dass die Große Koalition abgelehnten Asylsuchenden in Ausbildung oder Arbeit allenfalls eine Duldung geben will. Eine Duldung ist eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ und muss in kurzen Abständen erneuert werden. Die LINKE tritt gegen solcherlei Unsicherheit ein und fordert handfeste Aufenthaltsrechte. Karawanskij wies darauf hin, dass das Gesetzespaket entgegen der postulierten Ziele weiterhin durchweht wird vom Geist rigider Begrenzung. Ein Beispiel: Bevor ein abgelehnter Asylsuchender eine Ausbildungsduldung bekommen kann, sieht der Gesetzentwurf eine Karenzzeit von 6 Monaten nach Ablehnung eines Asylantrages vor – aus LINKER Sicht ein Abschiebecountdown! Das rot-rote Brandenburg hat im Plenum klare Haltung gegen diese Regelung gezeigt und der Kritik daran zur Mehrheit im Bundesrat verholfen.

„Schluss mit der Sonderjustiz für Asylsuchende!“

Klare Haltung zeigten die LINKE-mitregierten Länder auch bei der Ablehnung der Sonderjustiz für Asylsuchende Kläger*innen. Diese haben viel weniger Möglichkeiten als im „normalen“ Verwaltungsgerichtsprozess. Ein Schritt zur Überwindung dessen: Die Bundesratsinitiative Brandenburgs, Berlins und anderer Länder für einen erleichterten Zugang zur 2. Instanz. Dass Kläger*innen im Asylprozess von der zweiten Instanz weitgehend abgeschnitten sind, führt dazu, dass Gerichte grundlegende Fragen (Z. B. „Wie sicher ist Afghanistan?“) völlig unterschiedlich entscheiden. Der Schutz dieser Menschen hängt damit vom Zufall ab – und welches Gericht für sie zuständig ist. Doch die Initiative wurde von der Union im Bundesrat blockiert – entgegen aller Beteuerungen in CDU-„Werkstattgesprächen“.

Das Konstrukt „sichere Herkunftsstaaten“ lehnen wir ab

Das rot-rot-grüne Lager hat im Bundesrat auf Antrag Thüringens durchgesetzt, dass das Thema „sichere Herkunftsländer“ von der Tagesordnung abgesetzt wird. Damit ist das Gesetz aus dem Geschäftsgang genommen und niemand kann den Vermittlungsausschuss anrufen, um dieses Thema mit irgendwelchen Placebo-Änderungen wieder ins Rennen zu schicken. Damit ersparen wir uns aus LINKER Sicht nicht nur die Gefahr, dass sich neben Baden-Württemberg ein weiteres grün regiertes Land mit Scheinzugeständnissen kaufen lässt, umkippt und das Gesetz durchwinkt. Wir ersparen uns auch die Gefahr, dass die Konservativen auf der Bühne des Vermittlungsausschusses ein AfD-Spektakel aufführen.

§ 219a: „information is not a crime!“

Der Bundesrat beriet ebenfalls über den „Kompromiss“ der Großen Koalition zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Das rot-rote Brandenburg machte klar: Die mit diesem Gesetzentwurf vorgelegten Änderungen stellen zwar oberflächlich gesehen eine Verbesserung zur jetzigen Rechtslage dar, doch die Grundproblematik des § 219a StGB bleibt weiterhin bestehen. Frauen können auch in Zukunft nicht direkt sachgerechte und fachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten darüber einholen, welche Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs diese bieten. Die rot-rote Landesregierung hält daher weiterhin die Aufhebung des § 219a StGB für erforderlich und nicht lediglich Korrekturen an diesem. Gemeinsam mit Berlin, Thüringen und weiteren Ländern hatte Brandenburg bereits Ende 2017 einen entsprechenden Antrag eingebracht.