Aus dem Bundesrat: Verbot von „Konversionstherapien“, mehr Patient*innenrechte und Kritik am „Hau-ab-Gesetz“
„Konversionstherapien“ verbieten
Am 17. Mai 2019, dem „International Day Against Homo-, Bi- and Transphobia“ (IDAHOT), hat der Bundesrat in seiner Sitzung auf Antrag von Hessen, Berlin, Brandenburg und weiteren Ländern die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot von Konversionstherapien auf den Weg zu bringen. Darunter versteht man u. a. Versuche, queere Menschen zu pathologisieren und etwa Homosexuelle auf Heterosexualität „umzupolen“. In unserem Facebook-Video (Link) erklären Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, und Sozialministerin Susanna Karawanskij, worum es geht.
Patient*innenrechte stärken
Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij hat eine gemeinsame Initiative mit dem Land Berlin vorgestellt, mit der Patient*innen bessere und verständlichere Informationen über Diagnosen und Behandlungsschritte mit auf den Weg bekommen sollen. Außerdem sollen Patient*innen in Gremien gestärkt werden. Ein Patientenentschädigungsfonds soll in Härtefällen für Schäden aufkommen.
Nein zu Entrechtung, Inhaftierung und Ausgrenzung von Geflüchteten
Der Entwurf für das von der Großen Koalition im Bundestag so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (auch „Hau-ab-Gesetz“ genannt) war Gegenstand eines Schlagabtauschs zwischen Redner*innen von LINKEN, Grünen, Union und SPD im Bundesrat. Sozialministerin Susanna Karawanskij stellte zu der darin enthaltenen Duldung zweiter Klasse klar: „Hier wird systematisch desintegriert: ohne Arbeitserlaubnis, ohne Ausbildungsmöglichkeiten, ohne Perspektive.“ Sie forderte in ihrer Rede stattdessen: „Nicht über mehr Abschiebungen nachdenken, sondern über mehr Integration!“ Weitere dramatische Einschnitte bestehen u. a. in der massiven Ausweitung von Abschiebehaft, der Kriminalisierung von Flüchtlingshelfer*innen bei „Geheimnisverrat“ im Zuge von Abschiebungsvorgängen, Kürzungen von existenzsichernden Leistungen und der Missachtung des Schutzes der Wohnung von Betroffenen. Union und SPD gehen so weit, dass sie sogar abzuschiebende Familien mit Kindern in den gleichen Haftanstalten unterbringen wollen wie Strafgefangene.
Teilhabe- und Existenzsicherung für alle Geflüchteten
Zum Entwurf des „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes“ stimmte das rot-rote Brandenburg für die Forderungen, die Fristen für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen zu streichen sowie die Integrationskurse auf alle Geflüchteten auszuweiten. Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat die Bundesregierung den 2016 bereits von uns abgelehnten Gesetzentwurf kosmetisch überarbeitet. Der Hauptkritikpunkt der Absenkung der Leistungen für Menschen in Sammelunterkünften besteht aber fort. Das rot-rote Brandenburg äußerte in breitem Umfang deutliche Kritik an dem Entwurf. In vielen Punkten blockierten aber Länder mit Unions- und SPD-Regierungsbeteiligungen die von den Ausschüssen zahlreich empfohlenen kritischen Stellungnahmen zu migrationspolitischen Gesetzesentwürfen.
Und sonst noch?
Das rot-rote Brandenburg enthielt sich zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, mit der Terrormiliz-Kämpfern die deutsche (Doppel-)Staatsbürgerschaft entzogen und Widerspruchsrechte beschnitten werden sollen. Ebenfalls enthalten hat sich Brandenburg zum Gesetz zur Änderung des NATO-Vertrages aus Anlass des Beitritts Nordmazedoniens. Auf Betreiben der LINKEN Minister*innen stimmte Brandenburg beim Thema Batteriezellenfertigung für die Forderung, Maßnahmen zur Etablierung von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards auf europäischem Niveau auch in Rohstoffabbauländern zu ergreifen.